niederrheinisch - nachhaltig 

10.09.2021

„Garzweiler-Paragraf ist verfassungswidrig.“

20201207_112542.jpgDer sog. Garzweiler-Paragraf im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz sei verfassungswidrig, sagt der Lüneburger Rechtsprofessor Dr. Thomas Schomerus. Er hat dazu im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland ein Rechtsgutachten erstellt.  Der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Spielraum überdehnt. 

Mittlerweile hat das Deutsche Institut für Wirtschaft errechnet, dass von Januar 2021 an nur noch noch maximal 200 Millionen Tonnen Braunkohle  aus den Tagebauen Hambach und Garzweiler gefördert werden dürfen. Ansonsten werden die Pariser Klimaziele verletzt. Der vorhandene Vorrat reiche dafür aus. Damit könnten die Garzweiler-Dörfer  einschließlich Lützerath erhalten bleiben. Lesen Sie mehr

Grenzlandgruen - 18:13 @ Strukturwandel im Rheinischen Revier | Kommentar hinzufügen

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