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18.09.2021
Bürokratieabbau zwischen Effizienzverlustgarantie und dem Recht auf gute Verwaltung
Würde Armin Laschet das auch vor den Bürokrat*innen wiederholen, die
- sich um das Katastrophenmanagement in den Flutgebieten kümmern
- demnächst einen womöglich aufgeblähten Bundestag verwalten müssen
- Daten und Rechtsgrundlagen für politische Entscheidungen sammeln und aufbereiten
- unter dem Vorwand des Brandschutzes Menschen aus dem Wald vertreiben müssen…?
Die Reihe ließe sich fortsetzen. Ist der Zustand der Bürokratie nicht auch ein Spiegel der sie steuernden Politik?
Bei all dem Gerede von Entfesselungen und Befreiungen gerät leicht in Vergessenheit, dass wir ein Grundrecht auf gute Verwaltung haben:
“1. Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden.
2. Dieses Recht umfasst insbesondere
a) das Recht jeder Person, gehört zu werden, bevor ihr gegenüber eine für sie nachteilige individuelle Maßnahme getroffen wird,
b) das Recht jeder Person auf Zugang zu den sie betreffenden Akten unter Wahrung des berechtigten Interesses der Vertraulichkeit sowie des Berufs- und Geschäftsgeheimnisses,
c) die Verpflichtung der Verwaltung, ihre Entscheidungen zu begründen.
3. Jede Person hat Anspruch darauf, dass die Union den durch ihre Organe oder Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schaden nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ersetzt, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind.
4. Jede Person kann sich in einer der Sprachen der Verträge an die Organe der Union wenden und muss eine Antwort in derselben Sprache erhalten.”
(Artikel 41 Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
Noch gilt dieser Artikel nur für Angelegenheiten mit Europabezug, aber in einem Beschluss vom 6. November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, in gewissen Konstellationen ebenfalls die europäische Grundrechtecharta anzuwenden.
In ihrem TAZ- Kommentar “Wie ein Autokrat” schildert Ulrike Hermann die Hintergründe der angeblichen Razzien im Finanz- und Justizministerium, zweifelt an der Neutralität der Osnabrücker Staatsanwaltschaft und kommt zu dem Schluss, dass Armin Laschet im Triell hätte darauf verzichten müssen, die „Razzia“ für seinen Wahlkampf zu nutzen. Das Gegenteil sei geschehen. Herrmann: „Jeder Kanzler schwört einen Eid, in dem es heißt, ‚Ich schwöre, dass ich … das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes … verteidigen … werde.‘ Diesen Eid hat Laschet schon jetzt gebrochen. Eigentlich darf er nicht mehr Kanzler werden.“
Grenzlandgruen - 07:55 @ Grenzlandgrünschnitt | Kommentar hinzufügen
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