GRENZLANDGRÜN   
niederrheinisch - nachhaltig 

15.06.2026

Eilantrag des Kreises Kleve gegen die Windräder im Reichswald erfolglos

Mit der 18. Regionalplanänderung hat der Regionalrat Düsseldorf unter anderem vier neue Windenergiebereiche (mit einer Gesamtfläche von 64 Hektar) im über 5.000 Hektar großen Reichswald festgelegt. Das war politisch und rechtlich nicht unumstritten.

Kommunen sollen nicht sehenden Auges eine von ihr als rechtswidrig erkannte Regionalplannorm beachten müssen und gezwungen werden, Recht anzuwenden, von dessen Ungültigkeit sie überzeugt sind.

Der Kreis Kleve wehrt sich daher gegen diese Ausweisung. Mitte Januar 2026 hat er dazu beim OVG Münster eine Klage im Eilverfahren eingereicht - gegen die Festlegung der 64 Hektar auf dem Gebiet der Gemeinde Kranenburg. Die Windenergiebereiche, sollten als Beschleunigungsgebiete bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt werden.  Der 22. Senat des OVG Münster hat das abgelehnt. (1) Wie die endgültige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ausgehen wird, ist noch offen.

Die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten hat tiefgreifende Auswirkungen auf das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt, die Artenschutzprüfung erfolgt ohne Kartierung im gestrafften Verfahren nach Aktenlage. Der Investor kann - wenn das Infrstruktur-Zukunftsgesetz in Kraft getreten ist -  festgestellte Risiken für Tiere und Pflanzen finanziell ausgegleichen. 

Das Unternehmen Abo Energy hat am 3. Juni 2026  für die umstrittenen  Flächen am Kranenburger Kartenspielerweg den Bau von elf Windkraftanlagen des Typs Nordex N 175/6.X mit einer Nabenhöhe von 179 Metern und einem Rotordurchmesser von 175 Metern bei einer Gesamthöhe von 266,5 Metern beim Kreis Kleve beantragt. Der Kreis Kleve wird  über diesen Antrag entscheiden müssen, sofern nicht andere Klagen - z.B. aus den Niederlanden - das Verfahren ausbremsen… 

Die 18. Änderung des Regionalplans sei nicht teilbar, urteilt das OVG Münster. Der  Regionalrat hätte sie wohl ohne die vier Windenergiebereiche im Reichswald gar nicht beschlossen. Der Kreis Kleve habe daher wahrscheinlich keinen Anspruch darauf, dass nur diese Bestimmung der vier Windenergiebereiche als Beschleunigungsgebiete außer Vollzug gesetzt wird. (1) Das würde bedeuten, dass der Kreis Kleve mit seiner Klage die gesamte Windenergieplanung im Planungsbezirk Düsseldorf zu Fall bringen könnte.  Das erinnert an einen anderen Fall der vergangenen Woche: Das OVG Münster hat nicht nur die Kiessabbauflächen im Kreis Wesel, sondern den gesamten Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt.

Als kritisch galt es bei der Aufstellung der 18. Regionalplanänderung, die RED III-Richtlinie der Europäischen Union zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten als rechtliche Grundlage festzusetzen, ohne dass die von der Bundesregierung angekündigte Umsetzung der Richtlinie zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Regionalplans rechtskräftig war. Das sei jetzt geheilt und nicht mehr zu beachten, urteilt das Oberverwaltungsgericht. Mittlerweile gilt der § 28 ROG („Sonderregelung für die Windenergie an Land“) (2). NRW hat mit dem § 41a des Landesplanungsgesetzes (3) die Absicherung von Beschleunigungsgebieten in den Regionalplänen rückwirkend legitimiert.

Dieses Urteil stellt die erste in einer Reihe von erwarteten Entscheidungen zum Ausbau der Windkraft im Planungsbezirk Düsseldorf dar. Dem Oberverwaltungsgericht liegen noch weitere Anträge vor, die sich gegen die 18. Düsseldorfer Regionalplanänderung richten -  unter anderem aus Mettmann, Monheim oder Rommerskirchen…

Verweise
1. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Eilantrag des Kreises Kleve gegen die Festlegung von Windenergiebereichen und Beschleunigungsgebieten im Regionalplan Düsseldorf erfolglos. [Online] 15. Juni 2026. https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/32_260615/index.php

2. § 28 ROG. [Online] https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/__28.html

3. § 41a Landplanungsgesetz NRW. [Online] https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01042026-landesplanungsgesetz-nordrhein-westfalen/#ss-41a-beschleunigungsgebiete-fur-die-windenergie

Grenzlandgruen - 13:46 @ Akteure und Konzepte | Kommentar hinzufügen

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