niederrheinisch - nachhaltig 

08.10.2021

Besitzeinweisung, Bergrecht und der Strukturwandel des Eigentums: Über das „Lützerath-Urteil“ des Verwaltungsgerichts Aachen

51362699361_084ee51de9_q.jpgRWE-Power hat den Eigentümer des Lützerather Mönchhofs Eckhardt Heukamp noch nicht rechtskräftig enteignet. Dennoch bestätigte das Verwaltungsgericht Aachen gestern dem RWE-Konzern, dass er das Recht auf eine „vorzeitige Besitzeinweisung zum 1.November 2021“ habe. Das Gericht lehnte die Eilanträge Heukamps und zweier Mieter ab. 

Sie richteten sich gegen die Beschlüsse der Bezirksregierung Arnsberg, mit denen die RWE Power AG als Betreiberin des Tagebaus Garzweiler II zum 1. November 2021 vorzeitig in den Besitz dieser Grundstücke eingewiesen worden ist. Die 219 Mitarbeiter*innen umfassende Abteilung 6 der Bezirksregierung Arnsberg ist zuständig für Bergbau und Energie in ganz Nordrhein-Westfalen. [Mehr lesen…]

Grenzlandgruen - 12:33 @ Wirtschaft und Finanzen, Strukturwandel im Rheinischen Revier | Kommentar hinzufügen



 

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