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28.03.2022

Landrat auf Abruf: Neuwahl im Kreis Viersen?

220328.jpgVerdeckte Wahlwerbung auf Kosten der Steuerzahler*innen und ein Landrat auf Abruf: Unter dem Aktenzeichen 1K 1157/21 (1) hat die Erste Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts die Wahl zum Landrat des Kreises Viersen am 13. September 2020 für ungültig erklärt und den Kreis Viersen aufgefordert, eine Neuwahl anzuordnen.  Der Kreis Viersen habe mit der Veröffentlichung einer vierseitigen Anzeige im Extra-Tipp am Sonntag eine Woche vor der Wahl gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen und die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit überschritten. Die Anzeige erwähnte den Landrat 17-mal. 

Mit dem Urteil gab das Gericht einer Klage des Kreisverbands der LINKEN statt. Der hatte zuvor Einspruch gegen die Wahl eingelegt, den der Kreisausschuss am 7. Januar 2021 zurückwies. [Mehr lesen…]

Grenzlandgruen - 21:23 @ Kreis Viersen | Kommentar hinzufügen



 

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