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17.01.2023
Wahl zum Landrat des Kreises Viersen am 13. September 2020 gültig
Der Kreis Viersen ist nicht verpflichtet, die Landratswahl vom 13. September 2020 für ungültig zu erklären und eine Neuwahl anzuordnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster heute entschieden, das anderslautende Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert und die Klage des Vorstandes des Kreisverbandes DIE LINKE. Viersen abgewiesen.
Damit steht fest: Der Landrat hat mit einer aus Steuergeldern finanzierten extratipp-Beilage die Landratswahl am 13. September 2020 unzulässig beeinflusst. [Mehr lesen…]
Grenzlandgruen - 16:16 @ Kreis Viersen | Kommentar hinzufügen