niederrheinisch - nachhaltig 

Freitag, 4. November 2022 (zuletzt bearbeitet am 18.11.2022)

"Abschöpfungs- und Bärendienste" - Growing Green mit Garzweiler II   

Seit dem „Grünen Licht für Garzweiler II“ am 30. Oktober 1998 sind die Menschen am Niederrhein Zeitzeugen einer fossilen Vergangenheit, die nicht vergehen will und die mit dem Ukraine-Krieg wieder an Bedeutung gewinnt. Jetzt tarieren Politik und Energiewirtschaft die Belange des Klimaschutzes, der Energiewende und der Versorgungssicherheit neu aus - ohne die noch Anfang des Jahres 2022 fest einkalkulierte Transformationskomponente „russisches Gas“. Einer der Hauptakteure ist die RWE AG. Der Energiekonzern möchte sich von seiner fossilen Vergangenheit befreien, aber verdient derzeit gut an ihr. Er betont seinen regionalen Bezug, baut aber gleichzeitig sein internationales Geschäft aus. Er beeinflusst Politiker*innen und sie beeinflussen ihn.

Braunkohlenverstromung, die klimaschädlichste Variante der Energieerzeugung, wird in Grevenbroich und Erkelenz für die nächsten zwei Jahre intensiviert – anders als bisher gesetzlich geregelt. Das „Klimagerechtigkeitsdorf“ Lützerath und die darunter liegende Braunkohle sollen abgebaggert werden. Das allerdings hatte der Bundestag am 7. Juli 2022 zusammen mit dem sog. Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz (1) anders beschlossen (2).

2030 will RWE die Braunkohlenära am Niederrhein endgültig beenden, sofern die Versorgungssicherheit Deutschlands nicht gefährdet ist und die Politik den entsprechenden Rahmen für Investitionen in den Ausbau von Windkraft- und Solaranlagen, Speichern und einen Kapazitätsmarkt für Gaskraftwerke schafft, die perspektivisch mit Wasserstoff betrieben werden können. Damit wäre der Braunkohletagebau Garzweiler II entgegen den ursprünglichen Planungen bereits nach seiner ersten Halbzeit beendet.

Der eng mit RWE verwobene (3) NRW-Ministerpräsident Wolfgang Clement schürte 1998 im Zusammenhang mit Garzweiler II Illusionen. Er sprach von 50.000 Arbeitsplätzen, modernen Umwelttechnologien und 100-prozentiger ökologischer Beherrschbarkeit. Fossilfreundliche SPD-Funktionäre haben das Projekt durchgeboxt – gegen wissenschaftliche Gutachten, gegen den grünen Koalitionspartner und auch gegen Parteifreunde wie Michael Müller, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Vorsitzender der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt – Bewertungskriterien und Perspektiven für umweltverträgliche Stoffkreisläufe in der Industriegesellschaft“. 

Nicht nur deren Abschlussbericht (4) zeigt, dass Garzweiler II von Beginn an Ausdruck einer nicht-nachhaltigen Partei- und Wirtschaftspolitik war. Selbst Vorschläge, den deutschen Braunkohletagebau aus wirtschaftsstrukturellen und ökologischen Gründen auf die Lausitz zu beschränken, wurden 1998 nicht ernsthaft durchgerechnet. Die vielfach aufgezeigten Perspektiven einer ökonomisch und ökologisch sinnvollen Entwicklung am Niederrhein wurden von vornherein aufgegeben. Stattdessen wurde Garzweiler II im Namen des Standortwettbewerbs zu einem Synonym für parteitaktische Grabenkämpfe hochstilisiert. Das Erbe der rot-grünen NRW-Koalition unter Ministerpräsident Wolfgang Clement wird die Menschen am Niederrhein noch lange beschäftigen.

Garzweiler und die Wasserfrage

„Die Tür ist auf. Ich bin sehr froh, dass dies gelungen ist“ , sagte  NRW-Ministerpräsident Wolfgang Clement am 30. Oktober 1998 nach einer Nachtsitzung in der Kölner Rheinbraunzentrale. Das Unternehmen habe jetzt einen rechtsstaatlich einwandfreien und zuverlässigen Genehmigungsbescheid für  großflächige Grundwasserabsenkungen am Niederrhein (Sümpfungen). Weitere Erlaubnisschritte seien damit vorgezeichnet. (5) Seit 2006 werden jährlich rund 35 Millionen Tonnen Braunkohle in Garzweiler II abgebaggert (6).

Kaum ein Projekt war politisch und juristisch so umstritten wie der Braunkohletagebau Garzweiler II. 1987 beantragt, 1995 landesplanerisch genehmigt, 1998 mit einer  wasserrechtlichen Genehmigung auf den Weg gebracht - nach langem rot-grünen Tauziehen und gegen den Widerstand „vor Ort“. Zuvor hatten etliche Gutachten dem Projekt bestätigt, ökologisch bedenklich und auf Dauer wirtschaftlich unrentabel zu sein. 

Die wasserwirtschaftliche Genehmigung wurde – nicht zuletzt auf Betreiben der grünen NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn -  in entscheidenden Punkten bis 2023 befristet. Bis dahin sollten – unter dem Vorbehalt, die Genehmigung zu widerrufen - die ökologischen Folgen - zum Beispiel auf den Naturpark Maas-Schwalm-Nette - noch einmal geprüft werden. 

Am 10. Dezember 2021 hat die RWE Power AG als Nachfolger des Betreibers Rheinbraun bei der für Bergbau zuständigen Abteilung 6 der Bezirksregierung Arnsberg einen Fortsetzungsantrag für die wasserrechtliche Genehmigung gestellt. Er war im März 2022 im Internet oder bei den betroffenen Gemeinden wie z.B. Viersen, Schwalmtal, Brüggen, Niederkrüchten einsehbar. Im Oktober 2022 fand ein nicht-öffentliches Erörterungsverfahren zu den Stellungnahmen statt. 

Die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist juristisch eher ohne Alternative. Die Naturschutzverbände fordern Nachbesserungen im Sinne der größtmöglichen Schonung unseres Wassers. (7)

Ohne Sümpfungen und ohne massive Eingriffe in das Ökosystem Wasser ist der Tagebau gar nicht möglich. Damit widerspricht die Braunkohleförderung den europarechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000. Deren Ziel ist der gute ökologische und chemische Zustand unserer Gewässer bis zum Jahre 2027. Das wird der Niederrhein rund um den Braunkohletagebau in den kommenden Jahrzehnten nicht mehr erreichen können. Einzigartig ist, dass RWE  derzeit einen Teil des am Tagebau abgepumpten Grundwassers wieder ins Grund- und Oberflächenwasser pumpen muss, um den Naturpark Maas-Schwalm-Nette vor Austrocknung zu schützen. 

Das für 2030 vorgesehene Ende der Braunkohle wirft akute Fragen auf, denn seit der Genehmigung von Garzweiler II gibt es ungeklärte Abraum- und Wasserprobleme. Deren Folgen wirken über das Rheinische Revier hinaus. 

Darauf machten Schwalmtaler und  Niederkrüchtener CDU-Politiker am 3. November 2021 in einer öffentlichen Veranstaltung in Waldniel aufmerksam. Tenor: Durch ein Vorziehen des im Kohleausstiegsgesetz (8) für 2038 festgesetzten Endes der Kohleverstromung werde der wasserwirtschaftliche Zeitplan aus den Fugen geraten.

Nach einem Ortstermin bei der RWE Power AG und nach Gesprächen mit der NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser befürchteten die CDU-Politiker, dass RWE zu wenig Einnahmen erzielen könne, um langfristig die Ewigkeitslast „Erhalt des Schwalm-Nette-Gebietes und Sicherstellung der Trinkwasserversorgung“ zu stemmen. Deshalb forderten sie das Land NRW auf, für ausreichend finanzielle Mittel Sorge tragen. Dies könne durch die Gründung einer Stiftung geschehen. 

Dazu hat der Viersener Kreistag auf Antrag der CDU-Fraktion am 24. März 2022 einstimmig eine Resolution verabschiedet. Auch sie empfiehlt, eine Stiftung zur dauerhaften Finanzierung der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zu gründen. (9)

Das hatten zuvor auch die Vertreter*innen der Kreise Viersen, Heinsberg, Kleve sowie der Stadt Mönchengladbach im Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette mit einer eigenen Resolution gefordert. Sie wurde in einer Sondersitzung am 10. Februar 2022 beschlossen.(10) 

PSW: Keimzelle einer NRWE-Stiftung ?

„Geprüft wird die Errichtung einer Stiftung oder 
Gesellschaft, die den Rückbau der Kohleverstromung und die Renaturierung organsiert“,
heißt auf Seite 46 des Koalitionsvertrags der „Ampel-Parteien“ (11). Eine solche Stiftung oder öffentlich-rechtliche Gesellschaft könnte sich um einen geordneten Ausstieg aus der Kohleverstromung kümmern und sicherstellen, dass die Braunkohlegebiete zukunftsfähig rekultiviert werden. 

Ein Stiftungskonzept läge bereits vor, meldete das Handelsblatt (12). Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Energie- und Chemiegewerkschaft IGBCE, habe ein Konzept entworfen und sich maßgeblich für den Satz im Koalitionsvertrag stark gemacht.

Vorbild ist offenbar die RAG-Stiftung. Sie wurde 2007 gegründet, um den Steinkohlebergbau abzuwickeln und seine sog. Ewigkeitsaufgaben zu finanzieren. Vassiliadis‘ Idee war es wohl, den Rückbau der Tagebaue in West- und Ostdeutschland in einer Stiftung zu bündeln. Die nordrhein-westfälischen Akteure bevorzugen wohl eher eine landesspezifische Organisation.

Zur Hauptversammlung der RWE AG am 28. April 2022 machte der Vorstand deutlich, dass eine Stiftungslösung auch in seinem und im Interesse der Aktionäre läge, denn sie vermeide zukünftige Nachforderungen oder Absicherungsforderungen aus dem Geschäft mit der Braunkohle.  

Sich jedoch bereits jetzt auf eine Abspaltung des Braunkohlengeschäfts festzulegen, würde allerdings „den Handlungsspielraum des Managements der RWE-Aktiengesellschaft zu Lasten des Unternehmens erheblich einschränken“.  RWE bringe sich daher  „proaktiv und konstruktiv“ in den Dialog mit der Politik ein, um zu einer „gesamtgesellschaftlich und unternehmerisch guten Lösung“ zu kommen. (13) 

Die Anteilseigner*innen möchten, dass RWE so schnell wie möglich ein grünes Unternehmen werde, behauptete Krebber (14). Allerdings scheiterte der Investor Enkraft Impactive auf der RWE-Hauptversammlung am 28. April 2022 mit seinem Antrag, die Tochter RWE power mit ihrem Braunkohle- und Atomgeschäft vom Mutterkonzern abzuspalten. Enkraft Impactive monierte, dass Vorstand und Aufsichtsrat der RWE AG keinen plausiblen Plan für eine „baldige Abtrennung der Braunkohleaktivitäten“ entwickelt habe. (13)

Doch der Plan ist längst da. Wenn RWE – dank geschickten Tradings, dank seiner Vorräte an billigen CO2-Zertifikaten und dank der Vereinbarung mit den Wirtschaftsministerien des Bundes und des Landes NRW - letztmögliche Gewinne aus dem fossilen Geschäft eingestrichen hat, möchte sich der Konzern die immensen Kosten des Rückbaus der Braunkohlensparte sowie die - nicht nur wasserwirtschaftlich - unberechenbaren Herausforderungen für die Landschaftswiederherstellung im Rheinischen Revier mit den Steuerzahlenden teilen.

Dazu legt der NRW-Koalitionsvertrag auf S. 15 fest: „Die Tagebaufolgekosten, insbesondere inklusive des dauerhaften Grundwassermanagements, müssen vollständig vom bergbautreibenden Unternehmen getragen werden. Für die Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung hat die RWE AG als Bergbautreibender ausreichend Vorsorge zu treffen. Um dem Verursacherprinzip Geltung zu verleihen, erfolgt eine aktuelle Bewertung sämtlicher Tagebaufolgekosten, inklusive des dauerhaften Grundwassermanagements. Dazu wird ein unabhängiges Gutachten im Auftrag der Landesregierung diese fachlich und wirtschaftlich bewerten. Es muss sichergestellt sein, dass die RWE AG mit ihrem gesamten Vermögen umfassend für die Tagebaufolgekosten haftet.“ (15)

Am 21. Februar 2022 haben Ina Scharrenbach (Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen) und Dr. Lars Kulik (RWE Power AG) in Bergheim einen Vertrag über die gemeinsame Gesellschaft „Perspektive.Struktur.Wandel GmbH (PSW)“ (16) unterschrieben. (17) Geschäftsführer sind Henk Brockmeyer von der landeseigenen Stadtentwicklungsgesellschaft NRW.URBAN und Erik Schöddert, Leiter des Flächenmanagements bei der RWE Power AG. 

PSW entwickelt und vermarktet die RWE-Grundstücke, die der Konzern nach dem Kohleausstieg nicht mehr nutzen will. Unter Mitwirkung von Erik Schöddert hat die RWE Power AG im Juni 2019 den Regionalräten in Köln und Düsseldorf entsprechende Hinweise gegeben (18).

Mit der 5. Regionalplanänderung schuf zum Beispiel der Düsseldorfer Regionalrat am 16. Dezember 2021 mit von der RWE AG empfohlenen Flächenkombinationen erste Möglichkeiten für Planungswertsteigerungen in  Grevenbroich und Rommerskirchen  (19). Die Flächen sind zum Teil mit Schadstoffen belastet und verursachen voraussichtlich hohe Abbruchkosten. 

Dafür wolle das nordrhein-westfälische Bauministerium (MHKBD NRW) über die betroffenen Kommunen  auf staatliche Fördergelder zurückgreifen, die RWE sonst nicht zustehen, folgert Greenpeace nach internen Recherchen. „Die Ministerin möchte anscheinend mit Fördermitteln begünstigen, dass sich RWE aus der Verantwortung zur Sanierung der belasteten Flächen stiehlt“, sagt Greenpeace Energieexperte Karsten Smid. (20) 

Die PSW könnte daher durchaus zur Keimzelle einer NRWE-Braunkohlenstiftung werden, die sowohl die Anforderungen des schwarz-grünen als auch die des Ampel-Koalitionsvertrag erfüllt.  Die RWE-power AG  könnte ihr Vermögen im Rahmen ihrer land- und forstwirtschaftlichen Rekultivierungskonzepte aus den 1970er Jahren einbringen und der Stiftung gleichzeitig nicht mehr benötigte Konversionsflächen, Bahngleise, Leitungstrassen etc. zur Verfügung stellen. Daraus ließen sich  dann innerhalb einer Stiftung gemeinsam mit den Kommunen „innovative städtebauliche Zukunftsprojekte“ zusammenweben. (102)

Aktionäre bleiben meist nur so lange an Bord, wie die Rendite eines Unternehmens oder einer Unternehmenssektors nach oben weist. Spätestens 2030 wird die Braunkohleverstromung auch für RWE unwirtschaftlich. Daher haben RWE und die Bundesregierung am 4. Oktober 2022 vereinbart, etwaige Gespräche zum Thema Stiftung/ Gesellschaft für Braunkohle und Renaturierung aufzunehmen, „sobald die Gefahr einer akuten Gasmangellange bewältigt ist und entsprechende Ressourcen verfügbar sind.“ (21) 

Die Sanierung der Braunkohlefolgeschäden entzieht sich der Marktlogik einer Aktiengesellschaft. Da Stromversorgung mittlerweile zu den menschlichen Grundbedürfnissen gehört, will die von Klimagerechtigkeitsgruppen entwickelte Kampagne "RWE & Co enteignen"  konsequenterweise dazu beitragen,  den gesamten Energiesektor im Sinne des Grundgesetz-Artikels 15 zu vergesellschaften. Dazu möchte die Initiative zunächst eine gesellschaftliche Debatte über eine gerechte und ökologische Energiewirtschaft anstoßen (104). Eine ähnliche Debatte gab es auch zu Beginn des Garzweiler II-Projekt. Sie stand allerdings unter anderen Vorzeichen. 

Garzweiler II – ein realpolitischer Anachronismus?

Der Tagebau Garzweiler II war von Anfang an ein anachronistisches Projekt.  198 Vertragsparteien hatten im Juni 1992 auf der Rio-Konferenz die Klimarahmenkonvention zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen verabschiedet. Klimapolitisch hatte der Braunkohlestrom schon in den 1990ern keine Zukunft, auch wenn häufig von der CO2-Minderung durch Wirkungsgradsteigerungen der BoA-Kraftwerke (22) geschwärmt wurde. 

Bis in die 1990er-Jahre beherrschten Monopole die Energiemärkte. 1996 beschlossen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, auch diese Märkte schrittweise für den europäischen Wettbewerb zu öffnen. Ziel war es, die Energieversorgung in einem europäischen Energiebinnenmarkt mit gemeinsamen Infrastrukturen und Handelssystemen weiträumig zu verknüpfen. Die überregionale Marktintegration sollte eine variable Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien erleichtern. 

In einem europaweiten Markt können die Mitgliedsstaaten ihre Flexibilitätsreserven über die nationalen Grenzen hinaus planen. Die Erfahrung zeigt, dass meistens in Europa irgendwo der Wind weht, die Sonne scheint oder ein Reservekraftwerk zur Verfügung steht. 

Die Kosten zur Versorgungssicherheit für den Fall einer „Dunkelflaute“ können zwischen mehreren Mitgliedsstaaten geteilt werden. Analysten rieten daher bereits 1998 zum Verkauf der RWE-Aktien. Sie rechneten damit, dass die ineffizienten Braunkohlekraftwerke nicht mehr wettbewerbsfähig seien und RWE/Rheinbraun den Personalstand massiv senken müsse.

Angesichts dieser Perspektive glaubten 1998 auch bei RWE/Rheinbraun und der SPD nicht alle daran, dass Garzweiler II eine echte Stütze NRW’s im internationalen Standortwettbewerb sei. Dennoch gaben sich die Befürworter aus dem RWE-Konzern und einer sich als Staatspartei gerierenden SPD überzeugt, dass „das erhebliche Element der Energieversorgung in Deutschland“ (23) bis 2044 im Wettbewerb funktionieren könne - mit einem ineffizienten Kraftwerkpark aus den 1970er Jahren. 

Unterstützt wurden sie damals durch Prognosen, die das Potenzial der Erneuerbaren herunterredeten. Bis heute setzen Politiker*innen auf die „Fossilkraft“. Sie hat seit den 1950er Jahren zuverlässig für die exponentielle Beschleunigung „von allem“ gesorgt: Produktion, Konsum,  materieller Wohlstand, Luft- und Wasserverschmutzung, CO2-Gehalt in der Atmosphäre, Artensterben….

Die Kosten der Steigerung und deren Einfluss auf die Lebensqualität werden zwar seit den 1970er Jahren thematisiert. Doch noch heute haben Politiker*innen Angst vor der Deindustrialisierung des Rheinischen Reviers. Sie rücken Zweifel an der wachstumsgesellschaftlichen Mehrung des Reichtums mit ihrem exorbitanten Bedarf an Energie und Rohstoffen in die Nähe des Landesverrats. „Soll NRW sein Geld etwa mit Kartoffeln und Rüben verdienen?“  Ressourcenreichtum kann auch zum Verhängnis werden. 

Am Ende eines langen Streits hieß es „Garzweiler II kommt, aber mit Auflagen.“ Es ging um 1,3 Milliarden Tonnen Braunkohle, um zunächst 66 dann 48 Quadratkilometer Landschaft, um elf Dörfer, um 8.000 Umsiedler*innen, um die Atemluft einer ganzen Region und das Kohlendioxid in der Erdatmosphäre

Der Widerstand war groß. Doch im Gegensatz zu Lützerath heute fehlte damals ein symbolträchtiger Ort, an dem sich der Protest bündeln konnte. Zudem sorgte RWE allein mit der Ankündigung einer Umsiedlung für Abwanderung und Risse im sozialen Gefüge der betroffenen Dörfer. Konzernmitarbeiter*innen spielten die Dorfbewohner*innen in individuellen Geheimverhandlungen gegeneinander aus und vergifteten damit das zwischenmenschliche Klima. 

Die im vorigen Jahrhundert angesprochenen Fragen, die aus der Zerstörung des Bodenaufbaus und Grundwasserhaushalts entstehen, sind bis heute nicht beantwortet.

Energiewende, Ökosteuer oder CO2-Zertifikate lösten in der Vergangenheit auch im RWE-Management immer mal wieder Planspiele aus, den Braunkohleabbau aus betriebswirtschaftlichen Gründen vorzeitig einzustellen (24).  

Nach der Energierechtsnovelle hatte der damalige Konzernchef Dietmar Kuhnt auf der Hauptversammlung 1999 den Tagebau Garzweiler II kurz nach seiner umstrittenen Genehmigung wieder in Frage gestellt. Von einem jährlichen Minus in Höhe von 500 Millionen DM war damals die Rede. (25) Die Grünen-Finanzpolitikerin Kristin Heyne analysierte: „Garzweiler muss auf dem Strommarkt wettbewerbsfähig sein. Die Investition rechnet sich einfach nicht.“ (26) 

Nach der europaweiten Marktöffnung für Strom im Jahre 2004 wollte der Konzern seine Kapazitäten effizienter nutzen. Die Möglichkeiten klimafreundlicher Kraftwerkstechnologien sind jedoch technisch und betriebswirtschaftlich begrenzt. In den „Power-Perspektiven 2005“ (27) analysierte RWE in Zusammenarbeit mit renommierten Fachautoren mögliche technische Innovationen zur Klimavorsorge in der fossil gefeuerten Kraftwerkstechnik und errechnete für den Zeitraum 2010 bis 2020 einen Investitionsbedarf von rund 30 Milliarden Euro.

Dafür verlangte der Konzern langfristige und stabile Rahmenbedingungen sowie politische Leitlinien für den gesamten Energiebereich und verlangte, dass die Förderung erneuerbarer Energien nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen dürften. Zudem seien „die Folgen für die Infrastruktur und die Versorgungssicherheit sowie die zusätzlichen Kosten für Regelenergie und Netzausbau bei einer gesamtheitlichen Betrachtung auch hinsichtlich der Beschäftigungseffekte zu berücksichtigen“ (27). 

Zum Erhalt der Versorgungssicherheit sei den Unternehmen „der größtmögliche Freiraum bei der Auswahl ihrer Maßnahmen zu gewähren.“ (27 S. 15). Europa dürfe sich weder zu stark vom Erdgas noch von der Hoffnung auf weitgehende Deckung der Nachfrage durch erneuerbare Energien abhängig machen. Insbesondere die konventionelle Stromerzeugung auf Basis der Kernenergie und zu einem noch größeren Teil auf Basis von Stein- und Braunkohle werde auch zukünftig das Rückgrat der Stromversorgung Europas bilden. (27 S. 16) 

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gestaltung der anstehenden Kraftwerkserneuerungen seien  -so der damalige RWE-Power-Vorstand Dr. Gerd Jäger - die europaweite „Versachlichung der energiepolitischen Diskussion und die Einbeziehung sowie Entwicklung aller Energieträger entsprechend ihren Stärken und Potenzialen." Dass Ideologen nach Entideologisierung und Versachlichung rufen, ist  bis heute kein seltenes Phänomen.

Der spätere Vorstandsvorsitzende Rolf Martin Schmitz verkündete im November 2015 noch als RWE-Vizechef auf der Jahrestagung des Berliner Instituts für Energie- und Regulierungsrecht: „Nach dem Ende der Kernenergie kommt nun der schleichende Ausstieg aus der Kohle“ (28) 

Das symbolisch hoch aufgeladene Projekt Garzweiler II war von Anfang an ökonomisch unsinnig, ökologisch unbeherrschbar und sozial unverträglich. Dennoch: am großen Loch wird noch gegraben, die Luft wird noch verschmutzt und Garzweiler II gehört zumindest bis 2030 zur Staatsraison, nicht mehr wegen der Wettbewerbsfähigkeit „unserer Wirtschaft“, sondern wegen des Ukraine-Kriegs: „Die Lage der Energieversorgungssicherheit durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine erfordert jetzt die notwendige Kohle unter Lützerath. Das bedeutet Lützerath muss bergbaulich in Anspruch genommen werden, also abgebaggert werden.“ (29)  

Damit warf NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur Fragen rund um eine grüne Realpolitik auf. Denn die Coal Exit Research Group hatte in einer Studie vom August 2022 errechnet, dass auch unter den Embargo-Bedingungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und den Bestimmungen des Ersatzkraftwerkebreithaltungsgesetzes keine Abbaggerung Lützeraths notwendig sei. (30) 

Auch vor dem Hintergrund des Antrags der RWE Power auf eine Hauptbetriebszulassung 2023-2025 für den Tagebau Garzweiler II hat sich das NRW -Wirtschaftsministerium mit dieser Studie auseinandergesetzt. In seiner Analyse zum Braunkohleausstieg 2030 bemängelt es, dass die Coal  Exit Research Group den Kohlebestand rein geometrisch betrachte und von konkreten Lagerstättenausprägungen und  bergbautechnischen Restriktionen abgesehen habe. Außerdem habe sie noch nicht berücksichtigt, dass RWE jetzt aus Gründen der Versorgungssicherheit auch die Blöcke Neurath D und E weiterbetreiben könne. Zudem hätten in der Coal-Exit-Studie die Bodenmassen, die RWE für die Rekultivierung des Tagesbaus Garzweiler benötige, keine Rolle gespielt. (31)

In der „politischen Verständigung“ (21) ist daher die Rede davon, dass RWE bis 2030 noch 650 Millionen Kubikmeter Abraum aus dem Tagebau Garzweiler benötigt, um standsichere Böschungen herzustellen und das östliche Restloch zu verfüllen.
Professor Dr. Pao-Yu Oei , einer der Autoren der Coal Exit Studie, sieht in der Analyse des Wirtschaftsministeriums eine andere Zielvorgabe. Am 4. Oktober 2022 twitterte er, dass es für den Erhalt von Lützerath einen stärkeren Einschnitt in das operative Geschäft von RWE benötigt hätte und befürchtet, dass Bilder von Räumungen im Vorfeld der nächsten Weltklimakonferenz die internationale Reputation deutscher Klimapolitik beschädigen könnten. (32)

Grüne Realpolitik

„Was ist Realpolitik in der Klimakatastrophe?“ fragte Klimaaktivistin und Grünen-Mitglied Luisa Neubauer am 16. Oktober 2022 auf der grünen Bundesdelegiertenversammlung in Bonn (33). Daniel Kreutz war bis 2000 Landtagsabgeordneter und Wortführer des koalitionskritischen linken Flügels der NRW-Grünen. Er wollte, dass seine Partei ihr höchstes Wahlziel „Nein zu Garzweiler II“ nicht der Regierungsbeteiligung opfert und lehnte die Erweiterung des Braunkohletagebaus konsequent ab - bis zu seiner endgültigen Entmachtung durch die „Parteifreund*innen“, die sich als Realos oder Regierungslinke definierten. Seitdem widmet sich Kreutz hauptsächlich der Sozialpolitik. 

Allerdings ist auch ihm nicht entgangen, dass Luisa Neubauer die politische Vereinbarung zwischen RWE und den Wirtschaftsministerien als Scheinerfolg zur Beruhigung des Publikums bewertet. Ihn wundert das nicht: „Wenn Politik letztlich der Absicherung von Profitinteressen des fossilen Kapitals dient und Naturgesetze ignoriert, gibt es beim Ausstieg aus Garzweiler II in den 2020ern die gleichen vermeintlichen Gewinner wie beim Einstieg in den 1990ern: RWE und eine Landesregierung, deren angebliche Handlungsfähigkeit dank eines klimapolitischen Kotaus der Grünen gewahrt bleibt."  Wenn Realpolitik zum Notariat der Geschäftsstrategie eines börsennotierten Energiekonzerns verkomme, verhindere sie das, was sie verspricht: den sozialökologischen Umbau und die konsequente Ausrichtung des Landes auf regenerative Energien, meint Daniel Kreutz. (34)

Erste Experimente für eine Photovoltaikzelle gab es bereits 1839, den ersten solarbetriebenen Motor 1878, das erste Sonnenkraftwerk 1912. Die Gründe, warum diese Erfindungen nicht aufgegriffen und weiterentwickelt wurden, sind immer die gleichen: Energiepreise, die die realen ökologischen und sozialen Entstehungs- und Folgekosten ignorieren und daraus resultierend: hohe Gewinnspannen aus der Extraktion und Verarbeitung von Kohle, Öl und Gas. Realistische Chancen der regenerativen Energien bleiben ungenutzt, die irdische Realität der Hitzetoten, Dürren, Fluten und Stürme wird verdrängt, der Artenschwund nicht wahrgenommen. 

Und Luisa Neubauer muss die grünen Delegierten vor einem politischen Hyperrealismus warnen, der Scholz, Lindner und Merz, den Druck der Medienkonzerne oder das Clickbaiting zum Maßstab einer Realpolitik erklärt, die an entscheidenden Stellen die Falschen die Regeln machen lässt und Demokratie mit einer Runde Öl von Verbrechern sättigen möchte, damit die Gesellschaft nicht die gute Laune für den Klimaschutz verliert. Dabei sei es unrealistisch, in irgendeiner Form von stabiler Demokratie, Ökonomie oder europäischer Friedensordnung leben zu wollen, wenn den Menschen die Lebensgrundlagen um die Ohren fliegen, unterstreicht Neubauer. (33)

Versorgungsicherheit und Klimaschutz im bürokratischen Entscheidungsdruck

Auslöser der Neubauer-Rede war die am 4. Oktober 2022 kurzfristig angesetzte, aber offenbar wochenlang hinter den Kulissen vorbereitete Pressekonferenz im Berliner Bundeswirtschaftsministerium (14). Dort stellten Markus Krebber (RWE AG), Robert Habeck (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) und Mona Neubaur (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW) ihre politische Vereinbarung „Stärkung von Versorgungssicherheit und Klimaschutz – Klarheit für die Menschen im Rheinischen Revier“ (21) vor.

Die für RWE verfügbare Kohle des Tagebaus Garzweiler soll in einer gesetzlichen Bedarfsfeststellung von 560 Millionen Tonnen auf rund 280 Millionen reduziert werden. Das entspreche 280 Millionen Tonnen CO2, die im Vergleich zur ursprünglichen Planung nicht mehr emittiert werden. Habeck: „Die CO2-Bilanz wird dadurch deutlich verbessert.“ (14)

Das heißt aber auch, dass die klimaschädlichen Gase erst einmal steigen. Das DIW Berlin hatte ausgerechnet, dass für eine 50-Prozent Chance auf Erreichen der deutschen Klimazeile höchstens noch 70 Millionen der Garzweiler-Kohle verfeuert werden dürften. (91) Von klimafreundlichen Kompensationsplänen für die anderen 280 Millionen Tonnen CO2, die noch emittiert werden sollen, steht nichts in der Vereinbarung. Zum Vergleich: Ganz Deutschland stieß im vorigen Jahr 762 Millionen Tonnen Treibhausgase aus. (92)

Bei Einhaltung der Vereinbarung können wie geplant die Erkelenzer Ortsteiler Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath erhalten bleiben. RWE werde mit dem Land darüber verhandeln, wie der Konzern seine nicht mehr beanspruchten Flächen und Immobilien für die künftige Nutzung und Revitalisierung „ohne Zusatzaufwand“ an das Land, an die Stadt Erkelenz oder an die Eigentümer übertragen kann.

RWE und die NRW-Landesregierung sind überzeugt: „Das vereinbarte Vorziehen des Braunkohleausstiegs um acht Jahre entspricht einer Halbierung der bisher vorgesehenen Zeitspanne. Dadurch werden rund 280 Millionen Tonnen Kohle in der Erde bleiben. Das entspricht rund 280 Millionen Tonnen CO2, die nicht mehr emittiert werden.“ (87)  

Nicht alle waren von Vereinbarung überzeugt. Kritisiert wurde unter anderem, dass sie

  • in einem intransparenten Verfahren ohne Beteiligung der Parlamentarier*innen und der Zivilgesellschaft zustande gekommen ist
  • sich mit der Zerstörung Lützeraths von einer Politik zur Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens verabschiedet
  • Schnelligkeit vor Gründlichkeit stellt, weil sie wesentliche Fragen zu den Folgen des Ausstiegs nicht beantwortet und auf fragwürdigen Annahmen und  schnell erstellten Gutachten beruht
  • keine Kompensationsvorschläge für den geplanten Wiederanstieg der CO2 Emissionen durch Braunkohleverbrennung unterbreitet
  • versucht, einen klimapolitisch unzureichenden Ausstiegspfad gesetzlich zu zementieren
  • den Prozess des Strukturwandels im Rheinischen Revier unter massiven Zeitdruck setze.

Der BUND NRW beschloss am 23. Oktober 2022 auf seiner Düsseldorfer Jahreshauptversammlung einstimmig einen Appell (35) an die Landes- und die Bundesregierung, den Wählerauftrag zu einem konsequenten Schutz des Klimas und einem beherzten Kohleausstieg trotz der aktuellen Krisensituation ernst zu nehmen. Der von Putins Russland ausgelöste völkerrechtswidrige Angriffskrieg gegen die Ukraine dürfe nicht dazu führen, die Bewältigung der Klimakrise zurückzustellen. Den beschleunigten Ausstieg aus der Kohleverstromung solle ein ebenso beschleunigter naturverträglicher Ausbau der erneuerbaren Energien und die Erschließung aller Energiesparpotenziale begleiten (35). 

Das NRW – Wirtschaftsministerium hat die Entscheidungsgrundlagen für den Braunkohlenausstieg 2030 in einer Dokumentation zusammengefasst (36) Es macht damit deutlich, dass nicht nur die wasserrechtliche Erlaubnis Entscheidungsdruck ausübt. Auch einen RWE-Antrag auf eine neue Hauptbetriebszulassung (37) für den Tagebau Garzweiler II muss die Bezirksregierung Arnsberg bis Ende 2022 „abgearbeitet“ haben“. Ohne die Genehmigungen dürfte im Garzweiler-Revier ab 1. Januar 2023 gar keine Braunkohle mehr gefördert werden.

Der Hydrologe und Gutachter Dr. Michael Denneborg (Ahu GmbH) hat innerhalb von 18 Tagen im Auftrag der Landesregierung ein Gutachten erstellt. Dort weist er auch auf die ungeklärten wasserwirtschaftlichen Fragen hin (38). Die in der Öffentlichkeit umstrittene Massenbilanz rund um den Tagebau Garzweiler sei nicht ohne die Mengen für die Rekultivierung des Tagebaus Hambach berechenbar. 

Auf die 16 Millionen Kubikmeter Garzweiler-Löss, den RWE dafür benötigt, weist ein im Auftrag der RWE Power AG erstelltes Gutachten hin (39). Denneborg schlägt vor, den fehlenden Garzweiler-Löss durch Umwidmung von Landwirtschaftsflächen zu einem Artenparadies auszugleichen. Das käme dem Naturschutz entgegen, widerspräche jedoch den Ideen und Projekten zur Gestaltung des Strukturwandels, die bisher in der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) und um sie herum entstanden sind. Der Braunkohleausstieg 2030 ist klimapolitisch mehr als notwendig, doch dessen Folgenabschätzung hat jetzt erst begonnen.

Derweil verkündet RWE-CEO Markus Krebber – im Stile eines Bundeskanzlers oder Ministerpräsidenten -, dass sich das Land jetzt aus den Krisen herausinvestieren müsse, um moderne Technologien so schnell wie möglich zu beschleunigen, „damit wir Ende der 20er Jahre in einem Land leben, was wettbewerbsfähig geblieben ist, deutlich nachhaltiger ist und auch moderner“ (14). Krebber betont, dass dies auch zum Konzern passe, denn das schnellere Ende der Kohleverstromung sei Teil der RWE-Unternehmensstrategie und bringe RWE jetzt auch auf den lange angestrebten 1,5 Grad-Reduktionspfad für die CO2 Emissionen (14). 

Das Land NRW wird mit dieser Vereinbarung den 1,5 Grad-Reduktionspfad verlassen, denn es überschreitet damit sein Treibhausgasbudget. (40) Das umfasst den Abbau von 200 Millionen Tonnen Braunkohle in Hambach und Garzweiler zwischen 2021 und 2028. Um das Klimaziel einzuhalten, hätte RWE ab Anfang 2022 im Tagebau Garzweiler noch ein Budget von 47 Millionen Tonnen. So hat es das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung errechnet (40/41).

RWE ging in seinem Revierkonzept bis 2038 von einem Bedarf von 600 Millionen Tonnen Garzweiler-Kohle ohne Fortführung des Tagebaus in Hambach aus. Diese Bedarfszahl ergab sich aus mittlerweile überholten Annahmen zu den zukünftigen Energiepreisen. (42)

In der politischen Vereinbarung ist von 280 Millionen Tonnen bis 2030 die Rede. Während die grünen Ministerien dies als "Meilenstein für den Klimaschutz" werten, sind  Klimaschützer*innen und Wissenschaftler*innen skeptisch. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat errechnet, dass der vorgezogene Ausstieg im äußersten Fall 64 Millionen Tonnen Kohle einspart. 

„Auf diese 280 Millionen Tonnen kommt man nur, wenn die gesamte Kohlemenge zugrunde gelegt wird, die in dem ehemaligen Tagebaufeld inklusive der fünf Dörfer liegt. Wenn man also davon ausgeht, dass es überhaupt möglich gewesen wäre, das gesamte Tagebaufeld komplett aufzuschließen und die Kohle bis 2038 zu verbrennen.“, sagte Catharina Rieve gegenüber der Rheinischen Post. In einem „realistischeren“ Szenario gebe es tatsächlich gar keine Ersparnis gegenüber dem ursprünglichen Abschaltplan zum Ausstieg im Jahr 2038. Das sei etwa der Fall, wenn man davon ausgehe, dass sich in den späten 30er Jahren kein Braunkohlestrom mehr verkaufen ließe und der Kohleausstieg ohnehin auf spätestens 2035 vorgezogen worden wäre. (43) 

In einem Twitter-Thread versucht „Fossil Exit“ diese Berechnungen transparent zu machen (44). Darauf beruft sich Luisa Neubauer. Sie folgert daraus, dass die  Vereinbarung zwischen RWE und den Wirtschaftsministerien wieder gebrochen werden müsse, wenn die Politik das Pariser Klimaabkommen nicht brechen will. „Solange fossile Kräfte und fossile Konzerne die Regeln für die Energiewende machen, wird es keine Energiewende geben, die den Namen verdient.“ (33)

Bundeskanzler Olaf Scholz wies einen Tag nach der Neubauer-Rede die Ampelkoalition an, die „politische Verständigung“ zwischen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), der schwarz-grünen Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und dem Energiekonzern RWE „gesetzgeberisch umzusetzen“. (42) Daher wird der in den Koalitionsverträgen des Bundes und des Landes vereinbarte Braunkohlenausstieg 2030 erst einmal mit  einer Laufzeitverlängerung der Neurather Kraftwerksblöcke D-+ E beginnen.

Goldgrube Neurath?

Die elektrische Nennleistung der RWE-Kohlekraftwerke im Rheinischen Revier beträgt  8.804 Megawatt (MW). Allein auf das Kraftwerk Neurath im Grevenbroicher Süden entfallen davon 4.211 MW (45). 

Neurath ist nach dem polnischen Belchatòw das zweitgrößte Braunkohlekraftwerk Europas mit Spitzenwerten beim Quecksilberausstoß. Es wird hauptsächlich mit Kohle aus dem Tagebau Garzweiler II befeuert und stieß im Jahr 2021 rund  22,1 Millionen Tonnen CO2 aus. (46) In ihrem „10-Punkte Fahrplan für den Kohleausstieg“  hatten die damalige grüne Parteivorsitzende Annalena Baerbock  und ihr Büroleiter Titus Rebhann vorgeschlagen, bis 2022 alle Blöcke des Kraftwerks Neurath entschädigungsfrei abzuschalten. (98) Nachfolgeplanungen für das Kraftwerksgelände haben bereits begonnen. 

Als Ersatz für russisches Gas gibt es nun ein "Comeback" der Neurather Kohleverstromung. RWE fuhr Anfang Oktober 2022 den 50 Jahre alten 300 MW- Block C wieder hoch - nach dreijährigem Stillstand in der Sicherheitsbereitschaft. Zuvor waren an diesem Kraftwerksblock technische Maßnahmen zur Reduktion von Stickstoffoxiden erforderlich. (47) Um die kriegsbedingten Gasausfälle und den Ausfall der französischen Atomkraftwerke zu kompensieren und die Stromversorgung zu sichern, sollen die Kraftwerksblöcke Neurath D und E   aus den Jahren 1975 und 1976 bis zum 31. März 2024 weiterlaufen. Sie verfügen über eine elektrische Nennleistung von 1200 MW und  wurden für einen zweistelligen Millionenbetrag für den verlängerten Betrieb ertüchtigt.

 Bei Bedarf soll der Bund deren Laufzeit bis zum 31. März 2025 verlängern können. Im RWE-Stilllegungspfad für das Rheinische Revier war die Abschaltung der je 600 MW umfassenden Blöcke für den 31. Dezember 2022 vorgesehen. 

Auf den Braunkohletagebau und die Kraftwerke kommen damit weitere Kosten für die Anpassung an die Vorschriften zur Luftreinhaltung zu. Die Grenzwerte werden im Rahmen des produktionsintegrierten Umweltschutzes in sog. BREF-Dokumenten (Best Available Technique Referenz Documents) branchenbezogen konkretisiert (48).

Seit dem 15. Juli 2021 (49) gelten auch in Deutschland die am 31. Juli 2017 gegen die Stimmen der Bundesregierung verabschiedeten EU-Beschlüsse zu den verschärften Emissionsgrenzwerten für Großfeuerungsanlagen (50). In der 13. BImSchV (49) geht es zum Beispiel um Stickoxide, Schwefeldioxid, Feinstaub und um Quecksilber. 

Das Kapitel 3,2.1 im Abschlussbericht der Kohlekommission (52) schildert den geänderten europäischen Rahmen für Kohlekraftwerke. Der EU-Beschluss hätte gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz bereits bis August 2018 umgesetzt werden müssen. Der Bericht führt aus, dass die meisten deutschen Kraftwerke die Emissionsgrenzen für z. B. Stickstoffoxide und Quecksilber nicht erfüllen würden. Nachrüstungen seien erforderlich, die die Wirtschaftlichkeit der Anlagen negativ beeinflussen könnten.

Die Association européenne du charbon et du lignite (Eurocoal), der Bundesverband Braunkohle (DEBRIV) und Braunkohlenbetreiber hatten daher am 7. November 2017 gegen die EU-Vorgaben zu Kraftwerksemissionen (53) Klage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht. Die aber wurde von der 3. Kammer des Gerichts am 13. Dezember 2018 zu Lasten der Kläger als unzulässig zurückgewiesen. (54)  – abseits der öffentlichen Wahrnehmung und anders als im Abschlussbericht der Kohlekommission im Januar 2019 dargestellt. 

Am 26. Oktober 2022 kündigte die Europäische Kommission an, die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft in Europa ab 2030 stärker an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation auszurichten. (55) Umweltverbände fordern deren Umsetzung bereits ab 2025 (56). 

Außerdem wächst das Ausfallrisiko besonders für die Kraftwerksanlagen, die aus den 1970er Jahre stammen. Daher drängen Investoren die Kohleunternehmen dazu, ihr Geschäftsmodell auf erneuerbare Energiequellen umzustellen..

Mit der Neurath-Verlängerung braucht RWE in den kommenden Jahren mehr Mitarbeiter*innen als ursprünglich geplant. Krebber: „Das verändert für viele die Lebensplanung, die eigentlich vorhatten, in den Ruhestand zu gehen.“ (14). 

Dennoch kann RWE auf weitere Entschädigungszahlungen gut verzichten, denn diese Verlängerung ist für RWE ein lukratives Geschäft. Mehr als eine Milliarde Euro zusätzlicher Gewinn seien für den Konzern möglich, meldet das Handelsblatt und beruft sich dabei auf den JP-Morgan Analyst Vincent Ayral. Und das gelte selbst dann, wenn der geplante EU-weite Strompreisdeckel in Höhe von 180 Euro pro Megawattstunde in Kraft träte. RWE habe daher kein Problem mit dem Kohleausstieg 2030, weil es sich jetzt eine goldene Nase verdiene, zitiert das Handelsblatt einen Brancheninsider. (57). 

Im September 2021 wurde bekannt, dass sich die RWE AG durch geschicktes Hedging bis 2030 gegen das Risiko steigender CO2-Preise abgesichert hat. Der Konzern verschweigt die Details dieser Aktionen seiner Trading-Abteilung. Das Handelsblatt bezeichnet sie als „Glanzleistung“ (58). Bis 2030 könne RWE viel Geld mit Braunkohleverstromung und dem Handel mit CO2-Zertifikaten verdienen. Die Laufzeitverlängerung der alten Neurath-Blöcke diene damit auch der Versorgungssicherheit für den Essener Konzern. (58)

Nach 2030 gibt es eine andere Lage. „Wir erwarten, dass RWE’s Braunkohleflotte in die Verlustzone rutscht, sobald das strategische Hedging 2030 ausläuft – und die Flotte komplett dem CO2-Preis ausgesetzt ist“, schreiben die Analysten von JP Morgan. (58) 

Seit Jahren ist von einer finanziellen Kohlenstoffblase die Rede, die durch die Eigendynamik der Entwicklung bei den Erneuerbaren wachsen und spätestens zum Ende der 20er Jahre platzen wird. Bis dahin will RWE ein grüner Konzern werden. Das Kerngeschäft der RWE sei die Umsetzung der Energiewende, behauptet Markus Krebber. (14)

RWE und das Greenwashing

Die RWE AG hat kein Vorstandsmitglied für Klimaschutzpolitik. RWE arbeitet in keiner  Organisation, die sich speziell mit Klima- und Nachhaltigkeitsfragen befasst. Der Konzern plant zumindest öffentlich nicht mit Klimaszenarien, ist sich aber sicher, dass ihre Klimaschutzpolitik mit den Positionen der Wirtschaftsverbände übereinstimmt, denen RWE angehört. Dabei verfehlt das Unternehmen immer noch die Klimaschutzziele, schädigt menschliche Gesundheit, vernichtet wertvolles Ackerland und trägt damit nicht unerheblich zur Zerstörung des Planeten bei.

Seit drei Jahren will RWE sein Image als Dreckschleuder und Klimakiller loswerden.  Im Rahmen seiner 2021 sowohl mit dem „German Brand Award“ als auch dem Schmähpreis „Goldener Geier“ bedachten Marketingkampagne (94) schildert der RWE-Konzern, wie er bereits jetzt „weltweit die nachhaltige Zukunft der Energieversorgung“ gestalte und  sich jeden Tag für ein faires, soziales, verantwortliches Miteinander und für mehr Nachhaltigkeit einsetze. Nicht nur der Dachverband der kritischen Aktionäre wirft dem RWE-Konzern „Greenwashing“ vor. (59) 

Die „Wirtschaftswoche“ bewundert, dass Krebber es in einem Jahr verstanden hat, sich geschickt „als Kopf des unternehmerischen Flügels in Berlin zu profilieren, Seit an Seit mit Wirtschaftsminister Robert Habeck. Der Aktienkurs steigt.“ (97)

Dennoch stammt 35% des RWE-Stroms immer noch aus Kohle. Das Segment Kohle/Kernenergie habe 2021 aufgrund langfristig abgesicherter Erzeugungsmargen deutlich besser abgeschnitten als im Vorjahr, verkündete Markus Krebber auf der Hauptversammlung. RWE, dieses schwer durchschaubare Geflecht aus Politik und Kapital, zählt immer noch zur Top Twenty der globalen CO2-Emittenten und gilt derzeit großer fossiler Profiteur des Ukraine-Kriegs. 

Bisher geht der Kohleausstieg nicht voran. Tatsächlich hat RWE im Geschäftsjahr 2021 die Stromproduktion aus Braunkohle sogar um ein Viertel gegenüber 2020 erhöht. Dadurch stieg auch der CO2-Ausstoß entsprechend um 24% gegenüber 2020.
Mit ihrer Mischung aus Politik, Handel, Produktion und Spekulation fährt die RWE AG auch im Jahre 2022 überdurchschnittliche Gewinne ein. Sie beruhen meist auf Geschäften mit Gas und Kohle.

Parallel zur kriegsbedingten Braunkohleverlängerung verdoppelt RWE sein Erneuerbare Energien Portfolio, indem es mit 6,9 Milliarden Euro die US-amerikanische Con Edison Clean Energy Inc. aufkauft. Damit übernimmt RWE das Know how von insgesamt 1.400 Fachkräften für erneuerbare Energien und stärkt seine Position auf dem US-amerikanischen Energiemarkt. Er spielt eine Schlüsselrolle in der RWE-Strategie. Unterstützt wird der RWE-Deal durch eine 2,43 Milliarden Euro schwere Anleihe aus dem katarischen Staatsfonds, der damit zum größten RWE-Anteilseigner wird. (60) 

Auch den fossile Sektor vernachlässigt RWE nicht. Zum Jahreswechsel 2022/23 sollen in Brunsbüttel und Wilhelmshaven die Spezialschiffe zum Anlanden von Flüssiggas in Betrieb gehen, die RWE im Namen und im Auftrag der Bundesregierung gechartert hat. (103). 

Als Ersatz für die stillgelegten Braunkohlekraftwerke will RWE an den Kraftwerkstandorten im Rheinischen Revier Gaskraftwerke bauen. Damit will der Konzern einen Beitrag zum Strukturwandel im Rheinischen Revier zum Hochlauf der nordrhein-westfälischen Wasserstoffwirtschaft und zum Erhalt hochwertiger Arbeitsplätze leisten. Auch dem Unternehmen tue eine Modernisierung der Backup-Kapazitäten gut.

Das Bundeswirtschaftsministerium werde deshalb den Bau flexibler Kraftwerke ermöglichen, die zunächst mit Erdgas aber bis spätestens 2035 mit Wasserstoff betrieben werden. (21)  Die Kraftwerke sollen nur an den Tagen in Betrieb genommen werden, an denen Sonne ,Wind und Batterien nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Krebber: "Wir gehen davon aus, dass die Auslastungsstunden dieser Anlagen sehr sehr niedrig sind.“ (14). 

Auch das Bundeswirtschaftsministerium kündigt eine entsprechende Ausschreibung an. Habeck: „Ich geh davon aus, dass ein Teil, wenn nicht alles von RWE bereitgestellt werden kann.“ (14) Krebber entgegnet: „Der Vorlauf beträgt bis zu sechs Jahren. Aus unserer Sicht müssen die Bedingungen dafür nächstes Jahr geschaffen werden, um den Kohleausstieg 2030 zu ermöglichen.“ (14)  Dann werde sich RWE mit drei Gigawatt an der Ausschreibung beteiligen. 

Damit kündigt die Bundesregierung möglicherweise einen Kapazitätsmarkt für Back up -Kraftwerke an, der ausschließlich zur Notfallversorgung bei einer kalten Dunkelflaute zum Einsatz kommt. Die Ausgestaltungsdetails und dessen mögliche  Auswirkungen auf die Investitionen in Erneuerbare sind noch offen.

Das russische Gas, mit dem RWE bisher gerechnet hat, kommt kriegsbedingt nicht mehr in Deutschland an. Gasimporte gelangen derzeit aus Norwegen, Niederlande oder Belgien nach Deutschland. 

Für die nahe Zukunft setzt die Bundesregierung auf amerikanisches Flüssiggas. Mit Katar  finden auch Gasgespräche statt. Katar gehört mit Russland und Iran zu den Ländern mit den größten Erdgasreserven und den größten Risiken, sich in problematische geopolitische Abhängigkeiten zu begeben.

Wie lange Gas noch als nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie eingestuft wird, ist  offen. ClientEarth und der BUND haben zusammen mit dem EU Policy Office des WWF sowie Transport & Environment (T&E) bei der Europäischen Kommission die Überprüfung des ergänzenden delegierten Rechtsaktes beantragt, mit dem die EU-Exekutive Investitionen in fossiles Gas als „nachhaltig“ klassifiziert hat. (63)

Bis 2030 will RWE „im Zuge verbesserter Planungs- und Genehmigungsbedingungen“ Windanlagen und Freiflächen-Photovoltaik vorrangig auf ehemaligen Tagebauflächen im Rheinischen Revier errichten. Für PV-Anlagen möchte RWE auch Projekte mit Stromspeichern in Hybridkraftwerken kombinieren und Demonstrationsvorhaben für Floating- und Agri-PV-Anlagen präsentieren. (21) Mona Neubaur kommentiert: „Das ist die Aussage, die wir nach vorne brauchen. Der Kohleausstieg 2030 braucht den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und endlich alle Möglichkeiten, die Erneuerbaren auszugestalten und in den Markt zu bringen.“ (14) Krebbers Antwort: „Wir arbeiten daran, noch eine Schippe draufzulegen.“ (14)

Dabei vertraut RWE darauf, dass sich an den für den Kohleausstieg vereinbarten 2,6 Milliarden Euro Entschädigung nichts ändert. Mit der politischen Verständigung ändern sich jedoch die Bedingungen für das Beihilfe-Verfahren, das die Europäische Kommission im März 2021 wegen der Entschädigungen gegen die Bundesrepublik eingeleitet hat (64). RWE und das Bundeswirtschaftsministerium wollen das Verfahren und die damit verbundene rechtliche Unsicherheit zügig beenden und die Gespräche mit der Europäischen Kommission parallel zur Anpassung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes  auch hinsichtlich der finanziellen Ausstattung eines Kapazitätsmarkts für Backup-Kraftwerke führen (21).

Die rechtliche Umsetzung und juristische Ausgestaltung der politischen Vereinbarung mit RWE soll bis Ende 2022 erfolgen, könnte jedoch auf grundsätzlichen Widerstand innerhalb der Ampel-Koalition stoßen. Aus der FDP kommt deutliche Kritik am geplanten früheren Kohleausstieg. Fraktionsvize Lukas Köhler sagte der Nachrichtenagentur dpa, der in der Koalition nicht abgestimmte Vorschlag von Wirtschaftsminister Robert Habeck berge "erhebliche Risiken". (65) Der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse betonte: "Politisch festgelegte Abschalttermine haben unser Energiesystem angreifbar gemacht, diesen dramatischen Fehler sollte Robert Habeck nicht wiederholen."  In der Koalition habe man vereinbart, dass die Förderung der Erneuerbaren gleichzeitig mit dem Kohleausstieg enden soll. Daher sei noch zu klären, wie das mit einem vorgezogenen Kohleausstieg zusammenpasse (65/66). Zieht etwa gelber Nebel über die von Markus Krebber versprochene „Klarheit für die Region“?  Am 8. November 2022 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier veröffentlicht. (106)

RWE ist mit rund 30 grünen Wasserstoffprojekten verbunden und will gemeinsam mit BASF Ludwigshafen „zu einem Leuchtturm für Klimaschutz in der chemischen Industrie“ machen, (67) RWE werde grüner, größer, werthaltiger, verspricht Markus Krebber seinen Aktionären. Entwickelt sich RWE zu dem von Hermann Scheer beschriebenen "Polypen, dem immer mehr Arme wachsen, mit denen er immer mehr Wirtschaftssektoren in den Würgegriff nimmt“ (68 S. 55)? 

RWE will bei den Erneuerbaren mitmachen und mitgewinnen und meint, damit sein Festhalten an der Kohle legitimieren zu können. Dadurch bleibt RWE ambivalent und unberechenbar. Das zeigt sich am Kohlekraftwerk im niederländischen Eemshaven.

RWE, Eemshaven und die Energiecharta

2015 - im Jahr des Pariser Klimaabkommens - nahm der Konzern gemeinsam mit  seiner Tochter Essent trotz massiver Proteste von Natur- und Umweltschützer*innen ein Kohlekraftwerk im niederländischen Eemshaven (Provinz Groningen) in Betrieb (69). Bei der unternehmerischen Entscheidung für diese Milliarden-Investition spielten weder der Klimawandel noch der Schutz des niederländischen Wattenmeers eine besondere Rolle. (70) 

Vier Jahre später beschloss das niederländische Parlament den Kohleausstieg 2030. RWE akzeptiert ihn nach eigenen Angaben uneingeschränkt. Dennoch verklagte der Konzern beim International Centre for Settlement of Investment Disputes in Washington die Niederlande zu einem Ersatz für entgangene Gewinne. Die Rede ist von 2,4 Milliarden Euro. Rechtsgrundlage dafür ist der umstrittene Energiecharta-Vertrag (ECT). (71)

Ursprüngliche Absicht des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Vertrags zwischen 51 Staaten war es, nach dem Zerfall der Sowjetunion die Energiesektoren West- und Osteuropas in die globalen Märkte zu integrieren oder anders formuliert: die Kommission wollte westeuropäischen Investor*innen helfen, aus dem Zusammenbruch der Sowjetunion Kapital zu schlagen.

Nach Recherchen von Investigate Europe schützt der ECT allein in Deutschland eine fossile Infrastruktur im Wert 45,66 Milliarden Euro, europaweit sind es 344,6 Milliarden Euro (72). In den letzten Jahren nutzen Konzerne den ECT, um gegen staatliche Klimaschutzmaßnahmen vor internationale Schiedsgerichte zu ziehen. Die werden mit Wirtschaftsanwälten besetzt. Daher sind deren Entschädigungen zu Lasten der Steuerzahlenden meist höher als vor staatlichen Gerichten. 

In der Vergangenheit hat es bereits über tausend solcher Verfahren mit einem Streitwert von 700 Milliarden Dollar gegeben. (73). 68 Mal haben EU-Unternehmen auf Basis der ECT gegen EU-Staaten geklagt. (74) „Das ist ein Knebelvertrag, der uns daran hindert, die Energiewende zu beschleunigen,“ sagt die grüne Europageordnete  und Vorsitzende des Binnenmarkt-Ausschusses Anna Cavazzini (74).

Indem die mittlerweile als Anti-Klimaabkommen bezeichnete Energiecharta privatwirtschaftliche Investitionen in die fossile Infrastruktur schützt, blockiert sie politische  Maßnahmen zugunsten der Energiewende. Im August 2022 wurde Italien, das bereits 2016 aus der Energiecharta ausgestiegen ist, zur Zahlung von über 250 Millionen Euro an das britische Öl- und Gasunternehmen Rockhopper Explorations verurteilt. Es hatte 2015 neue Öl- und Gasprojekte innerhalb von 12 Seemeilen vor der Adria-Küste verboten. (75)

Das neoliberal geprägte Geistesprodukt der Europäischen Kommission aus den 1990er Jahren gilt als Hemmnis der staatlichen Klima- und Energiepolitik. Es bereitet den EU-Mitgliedsstaaten bis heute Kopfzerbrechen (76). 

Im Frühsommer 2022 sind die Verhandlungen über eine Anpassung der Energiecharta an das Pariser Klimaabkommen weitgehend gescheitert. (76) Frankreich, Spanien, Polen und die Niederlande wollen aus dem Vertrag aussteigen, Deutschland zögert noch. Der Energiechartavertrag stehe endlich vor einer „ausgewachsenen Revolte“, hofft Anna Cavazzini (78). 

Doch die EU-Kommission hält weiterhin zu den Ergebnissen der Reform und warnt zudem vor der 20-jährigen Verfallsklausel. Die ermöglicht es Unternehmen, Staaten noch 20 Jahre nach deren Austritt aus dem Vertrag zu verklagen. (79)
In der EU werden daher mindestens bis zum Jahr 2033 Investitionen in fossile Brennstoffe geschützt. Außerhalb der EU und Großbritanniens soll der Investitionsschutz für fossile Projekte unbegrenzt weiter gelten.

Zivilgesellschaftliche Organisationen forderten im Juni 2022 Deutschland und die EU-Mitgliedsstaaten zum Austritt aus dem ECT auf (80). Zuvor – am 2. September 2021 - hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet, dass Schiedsverfahren unter dem Energiecharta-Vertrag zwischen Investor*innen aus der EU und EU-Mitgliedstaaten gegen europäisches Recht verstoßen und deshalb illegal seien. (81)

Obwohl das EuGH an seiner Sichtweise keine Zweifel lasse, seien die Auswirkungen des Urteils auf derzeitige und zukünftige Schiedsverfahren nur schwer abzusehen, analysiert Fabian Flues, Powershift-Referent für Handels- und Investitionspolitik  (82). Das Münchener Umweltinstitut möchte mit einem juristischen Gutachten den Staaten einen rechtsicheren Weg aufzeigen, sich gegen die Paralleljustiz durch Schiedsgerichte zu wehren. (83)

RWE fährt derweil zweigleisig. Es hält seine Klage gegen die Niederlande "zum Schutz der Aktionäre" aufrecht und teilte am 2.Juni 2022 mit, das benachbarte 1,4 Gigawatt-Kraftwerk von Vattenfall gekauft zu haben, um den Standort Eemshaven zu einem führenden Energie- und Wasserstoff-Hub in Nordwesteuropa zu entwickeln. Damit wolle RWE „die Dekarbonisierung der Industrie in den Niederlanden aktiv mit unterstützen und dazu beitragen, die niederländischen Klimaziele zu erreichen.“  (84)

Die unmittelbare Nähe zur niederländischen Nordsee und den umliegenden ehemaligen Erdgasfeldern ermögliche es, perspektivisch Technologien zur CO2-Abspaltung und -speicherung (Carbon Capture Storage, CCS) zu nutzen. Derartige Projekte werden wohl auf Widerstand "vor Ort" stoßen.

RWE verspricht, dass der Standort Eemshaven nicht nur CO2-neutral, sondern sogar CO2-negativ betrieben werde. Dafür sei allerdings die Unterstützung der niederländischen Regierung erforderlich. (84)  

Offenbar gehört es zum RWE-Geschäftsmodell, die Steuerzahlenden sowohl für Investitionen in Klimazerstörung als auch für Investitionen in  Klimaschutz zur Kasse zu bitten. RWE solle endlich aufhören, der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen, fordert die Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Kathrin Henneberger und empfahl Deutschland ein „Raus aus dem ECT“ (86). Der Empfehlung wird wohl gefolgt. Dies verkündeten Bundestagsabgeordnete der Ampel-Koalition am 11. November 2022 (105).

Bärendienste für den Klimaschutz oder Reallabor für Klimagerechtigkeit?

RWE kauft Windenergieanlagen von der Energiekontor AG und der wpd windmanager GmbH & Co KG, um sie vorzeitig abzubauen und  Raum für den Braunkohleabbau Garzweiler II zu schaffen. Das NRW-Wirtschaftsministerium meint, das passe nicht in die Zeit. Die Landtagsabgeordnete Antje Grothus erklärt gegenüber der TAZ: „Wir erleben eine massive Energiekrise, in der es auf jede Kilowattstunde erneuerbarer Energie ankommt. Hier werden ohne Not Windräder am Kohletagebau abgerissen. So wird der Konflikt um Garzweiler befeuert und der Energiewende ein Bärendienst erwiesen.“ (85)

Vielleicht ist ja genau das der RWE-Purpose, der Daseinszweck dieses Konzerns: Geld abschöpfen mit Bärendiensten für den Klimaschutz. "Kurzum: RWE liefert, was eine grüne, verlässliche Energiewelt braucht" (51). Eigentlich schließen sich Braunkohle und Klimaschutz aus, aber die RWE AG ist sich zumindest auf ihrer Homepage sicher, dass ihre offene und vielfältige Unternehmenskultur Freiraum für kreative Ideen bietet und die Lust aufs Neue fördert. 

Ab 1. März 2023 wird Grünen-Mitglied Titus Rebhann RWE-Cheflobbyist in Berlin. Er hat nicht nur für Annalena Baerbock, sondern auch für NRW-Umweltminister Oliver Krischer gearbeitet. Noch nicht bestätigt wurde das Gerücht, dass dann der Gestalter der grünen Energiewelt im Rahmen seiner Wachstumsstrategie "Growing Green" in Lützerath gemeinsam mit den dort lebenden Menschen ein Reallabor für Klimagerechtigkeit errichtet...



Quellen/Verweise

1. Deutscher Bundestag. Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften. Drucksache 20/2356. [Online] 21. Juni 2022. https://dserver.bundestag.de/btd/20/023/2002356.pdf

2. "Der Deutsche Bundestag befürwortet zudem den Erhalt des Dorfes Lützerath am Tagebau Garzweiler und den Verzicht auf die Nutzung der Braunkohle unter dem Dorf". Deutscher Bundestag - Drucksache 20/2594

3. Lobbypedia by Lobbycotrol. Wolfgang Clement. [Online] https://lobbypedia.de/wiki/Wolfgang_clement

4. Deutscher Bundestag. Bericht der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt - Bewertungskriterien und Perspektiven für umweltverträgliche Stoffkreisläufe in der Industriegesellschaft. Drucksache 12/8260 . [Online] 12. Juli 1994. https://dserver.bundestag.de/btd/12/082/1208260.pdf

5. Tagesschau. [Online] 30. Oktober 1998. https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-465701.html

6. Stadt Mönchengladbach. Tagebau Garzweiler I und II - Auswirkungen und Gegenmaßnahmen. [Online] https://www.moenchengladbach.de/de/rathaus/buergerinfo-a-z/planen-bauen-mobilitaet-umwelt-dezernat-vi/fachbereich-umwelt-64/wasser-abwasser-braunkohle-umweltplanung/braunkohlenangelegenheiten/tagebaue-garzweiler-i-und-ii-auswirkungen-und-gegenmassnahmen

7. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW. Anhörungsverfahren zum Antrag der RWE Power AG auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Garzweiler II im Zeitraum 2024-2030. [Online] 2. Mai 2022. https://www.bund-nrw.de/fileadmin/nrw/dokumente/braunkohle/2022_02_05_wasserechtl_Erlaubnis_Garzweiler_Stellungnahme_Naturschutzverbaende.pdf

8. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz). [Online] 14. August 2020. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/kohleausstiegsgesetz.html

9. CDU-Kreistagsfraktion Viersen. Sicherstellung der dauerhaften qualitativen und quantitativen Wasserversorgung nach Beendigung der Braunkohle-Verstromung im Einzugsgebiet Garzweiler II. [Online] 16. Dezember 2021. https://kis.kreis-viersen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXHxBfnxfqEgI0I0v5PtoCQ438KvEBQ_Ya9npFxZbVWu/Antrag_CDU-Kreistagsfraktion.pdf

10. Presse-Service. Resolution des Naturparks Schwalm-Nette anlässlich des früheren Braunkohlenausstiegs . [Online] 10. Februar 2022. https://www.presse-service.de/data.aspx/medien/240716P.pdf

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12. Flauger, Jürgen; Witsch, Katrin;. Wird RWE die Braunkohle los? Handelsblatt. 26. - 28.. November 2021

13. RWE AG. Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 28. April 2022. [Online] https://www.rwe.com/-/media/RWE/documents/05-investor-relations/finanzkalendar-und-veroeffentlichungen/hv2022/ergaenzung-der-tagesordnung-2022.pdf

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15. Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen. Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen 2022-2027. [Online] 23. Juni 2022. https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU-GRUeNE_Vorder-und-Rueckseite.pdf

16. Perspektive.Struktur.Wandel . [Online] https://perspektive-struktur-wandel.nrw/

17. RWE Power AG. Landesregierung Nordrhein-Westfalen und RWE gründen gemeinsame Gesellschaft: Power-Standorte sollen großes Potenzial im Rheinischen Revier entfalten. [Online] 21. Februar 2022. https://www.rwe.com/presse/rwe-power/2022-02-21-landesregierung-nrw-und-rwe-gruenden-gemeinsame-gesellschaft

18. RWE Power AG. Fachbeitrag der RWE Power zum Regionalplan Köln mit Hinweisen zum Regionalplan Düsseldorf. [Online] Juni 2019. https://www.rwe.com/-/media/RWE/documents/10-nachbarschaft/flaechenmanagement/fachbeitrag-rwe-power-regionalplan-koeln.pdf

19. Bezirksregierung Düsseldorf. 5. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen. [Online] https://www.brd.nrw.de/themen/planen-bauen/regionalplan/aenderungen-des-regionalplanes-duesseldorf-rpd/5-aenderung-des#:~:text=Auf%20Grundlage%20aller%20eingereichten%20Stellungnahmen,dem%20TOP%208%20der%2087.

20. Sadik, Ortrun. Die NRWE-GmbH – Zweckentfremdung von Fördermitteln? Greenpeace. [Online] 22. September 2022. https://www.greenpeace.de/klimaschutz/energiewende/kohleausstieg/fragwuerdige-absprachen-zwischen-rwe-nrw

21. Stärkung von Versorgungssicherheit und Klimaschutz – Klarheit für die Menschen im Rheinischen Revier. [Online] 4. Oktober 2022. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/221004-Eckpunktepapier-RWE-Kohleausstieg.pdf?__blob=publicationFile&v=10

22. Braunkohlekraftwerk mit optimierter Anlagentechnik

23. Rudolf Scharping in der Kölnischen Rundschau vom 15. September 1998

24. Höning, Antje; Piel, Wiljo; Reisener , Thomas; Speen, Andreas;. RWE prüft vorzeitigen Rückzug aus Braunkohle. [Online] 9. Oktober 2013. https://rp-online.de/politik/rwe-prueft-vorzeitigen-rueckzug-aus-braunkohle_aid-14788987

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