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09.12.2022
Hauptbetriebsplan Garzweiler genehmigt
Die landesweit für Bergbau zuständige Abteilung 6 der Bezirksregierung Arnsberg hat RWE am 8. Dezember 2022 die Genehmigung für den Hauptbetriebsplan Garzweiler für den Zeitraum 1.1.2023 – 31.12.2025 erteilt. (1)
Der Braunkohletagenbau stehe im überwiegenden öffentlichen Interesse, weil er der Sicherstellung der Energieversorgung diene. Das werde perspektivisch so bleiben und sei in der Rechtsprechung als gewichtiger Allgemeinwohlbelang anerkannt. Zudem beschreibe die politische Verständigung vom 4.10.2022, dass zur Abmilderung der Gasmangellage die Neurather Kraftwerksblöcke D und E bis zum 31. März 2024 in Betrieb gehalten werden sollen. Sie werden mit Kohle aus dem Tagebau Garzweiler II befeuert und wären nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz am 31. Dezember 2022 vom Netz gegangen.
Vom Tagebau Garzweiler seien direkt und indirekt rund 17.000 Arbeitsplätze abhängig und RWE vergebe jährlich Aufträge an kleine und mittelständische Unternehmen der Region im Umfang von 500 Mio. Euro.
Aus dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes ergäben sich hingegen keine überwiegenden öffentlichen Belange für eine Versagung oder Beschränkung des Tagebaus Garzweiler.
Aus dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts ließen sich keine konkreten Klimazielvorgaben für einzelne Vorhaben ableiten. Die daraus entstandenen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen richteten sich primär an den Gesetzgeber selbst. Er müsse im Rahmen einer ganzheitlichen Energie- und Klimaschutzpolitik das Klimaschutzinstrumentarium ausgestalten.
Das Klimaschutzgesetz NRW und der Klimaschutzplan NRW enthielten für die Braunkohle keine Ausstiegsverpflichtung. Sie schlössen Braunkohlengewinnung weder aus noch schränkten sie diese rechtlich ein. Auch das Erneuerbare Energien-Gesetz schränke die Braunkohlenverstromung weder zeit- noch mengenmäßig ein. Das Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz vom 12. Dezember 2015 enthalte keine sektorenspezifischen Vorgaben für Emissionsreduzierungen.
Die Analyse der Bezirksregierung Arnsberg legt die gesetzgeberischen Defizite offen, die bis heute beim Klimaschutz bestehen.
„Es ist absurd, dass die Landesbehörde im Zulassungsbescheid konstatiert, aus dem Klimaschutz würden sich keine überwiegenden öffentlichen Belange ergeben, die eine Versagung oder Beschränkung des Vorhabens erfordern“, meint BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „Deutlicher kann die klimaschutzpolitische Ignoranz nicht zum Ausdruck gebracht werden.“ Die Auffassung, wonach sich weder aus dem Übereinkommen von Paris noch aus dem Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Verpflichtungen ergeben würden, die Verstromung der Braunkohle zu mindern, hält der BUND für mehr als fragwürdig. (2)
Verweise
1. Bezirksregierung Arnsberg. Tagebau Garzweiler - Hauptbetriebsplan für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023. [Online] 8. Dezember 2022. https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/zulassung_hbp_garzweiler_2023-2025.pdf
2. BUND NRW. Braunkohlentagebau Garzweiler: Bergrechtliche Zulassung in der Kritik. [Online] 9. Dezember 2022. https://www.bund-nrw.de/presse/detail/news/braunkohlentagebau-garzweiler-bergrechtliche-zulassung-in-der-kritik/
Grenzlandgruen - 14:43 @ Raumplanung und Regionalentwicklung, Strukturwandel im Rheinischen Revier | Kommentar hinzufügen
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