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15.09.2025
Öko-Institut: Wasserverantwortung als unternehmerische Sorgfaltspflicht
Das Lebenselement Wasser steht weltweit unter Druck: Veränderte Niederschläge, Extremwetterereignisse und der wachsende Wasserbedarf durch Landwirtschaft, Industrie und Haushalte führen zu Knappheiten und Verschmutzung. Die globalen Wasserrisiken werden größer.
Doch selten berücksichtigen weltweit agierende Unternehmen derartige Risken systematisch. Und das obwohl gerade in den globalen Lieferketten erhebliche Gefahren bestehen. Dass sich Wasserschutz nicht an Verwaltungsgrenzen, sondern nur an Wassereinzugsgebieten orientieren kann, ist spätestens seit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie Allgemeingut. Das ist eine Herausforderung für Unternehmen und politische Akteure.
Das Öko-Institut zeigt in seiner Studie „Wasserverantwortung als unternehmerische Sorgfaltspflicht“ (1), wie und warum der strategische Stellenwert von Wasser mehr Beachtung erhalten sollte. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (2) und die - politisch bereits abgeschwächte - Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) (3) (4) könnten Impulse geben, seien aber in ihrer Wirkung begrenzt.
Das Öko-Institut formuliert daher praxisnahe Empfehlungen für handhabbare rechtliche Rahmenbedingen. Es empfiehlt der Bundesregierung an den gesetzlichen Sorgfaltspflichten als wichtigen Schritt hin zu nachhaltigen Lieferketten festzuhalten und sie zu stärken. „Klare, verlässliche und einheitliche Regeln schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen und tragen zur Planungssicherheit von Unternehmen bei.“ (1)
Wasserschutz verdiene größere Aufmerksamkeit. Unternehmen tragen durch ihre erheblichen Auswirkungen auf die Ressource Verantwortung. Gleichzeitig werden sie in Zukunft selbst “von steigendem Wasserdruck” betroffen sein.
Sie sollten deshalb den Wasserschutz strategisch in ihren Unternehmensprozessen verankern und als Investition in die Zukunft verstehen. Ein reiner Fokus auf den Wasserverbrauch am eigenen Standort greife zu kurz. Vielmehr sollten auch Wasserverschmutzung und Wasserstress entlang der gesamten Lieferkette berücksichtigt werden – insbesondere beim Einkauf von Rohstoffen und Vorprodukten. Das LkSG sieht eine Minimierung von Wasserrisiken bisher nur dann vor, wenn sie mit Menschenrechtsverletzungen einhergehen.
Unternehmen sollten sich darüber hinaus proaktiv für gesunde Wassereinzugsgebiete in den eigenen Lieferketten engagieren. „Wasserschutz muss im Sinne einer Kreislaufwirtschaft ganzheitlich gedacht werden…“ (1)
Erste Schritte auf dem Weg dahin formuliert das Öko-Institut in seinem Factsheet: „Sorgfaltspflicht trifft Wasserrisiko“. (5)
Verweise
1. Öko-Institut. Wasserverantwortung als unternehmerische Sorgfaltspflicht? [Online] 8. September 2025. https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Wasserverantwortung-als-unternehmerische-Sorgfaltspflicht_Oeko-Institut.pdf
2. Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. [Online] https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/
3. Europäische Union. Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859 . [Online] 13. Juni 2024. https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/1760/oj/deu
4. Europäische Union. Richtlinie 2025/794 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Daten, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen. [Online] 14. April 2025. https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2025/794/oj/deu
5. Öko-Institut. Wie Unternehmen und Politik Wasserschutz in Lieferketten stärken können: Sorgfaltspflicht trifft Wasserrisiko. Factsheet 1/2025. [Online] 2. September 2025. https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Sorgfaltspflicht-trifft-Wasserrisiko.pdf
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