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Sonntag, 5. Dezember 2021 - zuletzt bearbeitet am 27.12.2021

Über Lützerath und den 5. Dezember 

Eckardt Heukamp © Alle Dörfer bleiben

Im Jahre 2002 hat die Internationale Vereinigung der Bodenwissenschaften  den 5. Dezember zum Weltbodentag ernannt. Er soll an die Bedeutung des Bodens für die Ökosysteme und das menschliche Wohlbefinden erinnern. Der Boden des Jahres 2021 ist Löss, eben jener Boden, den RWE auch in Lützerath abbaggern will. Die dort von RWE geplante Ausweitung von Garzweiler II bedroht den Hof von Eckardt Heukamp, dem letzten Bauern in Lützerath. Seine Ackerböden zählen zu den fruchtbarsten der Welt. 

Die Ampelkoalition und der unterirdische Kosmos

Boden ist systemrelevant, essenziell für unser Leben, Er sorgt für unser Essen und Trinken, schützt unser Wasser, speichert schädliche Klimagase, betreibt die perfekte Kreislaufwirtschaft. Die Zahl der Lebewesen in einer Handvoll Boden übertrifft die der Weltbevölkerung. Niemand hat bisher genau durchschaut, wie die Tiere, Pflanzen, Bakterien oder Pilze zusammenarbeiten. Der unterirdische Kosmos ist hochkomplex und bis heute wenig erforscht. Bodenkunde ist eine komplizierte interdisziplinäre Wissenschaft. Deren Lehrstühle wurden in der Vergangenheit abgebaut. Selbst zum Regenwurm haben die Menschen noch zahlreiche Wissenslücken. 

Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) schreibt uns in seinem § 1 vor, Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen und der Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich zu vermeiden. Das Bundesberggesetz (BBergG) sichert das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen und gewährleistet die Sicherheit der Betriebe und der Beschäftigten des Bergbaus. Der Umgang mit Grund und Boden soll laut § 1 sparsam und schonend sein. 

© Ivan Horvath - pixabay

Ein Bergbauunternehmen kann ein Recht auf Grundabtretung  erhalten, wenn es für die Errichtung oder Führung seines Betriebes notwendig ist. Das Bundesberggesetz lässt die Grundabtretung zu, "wenn sie dem Wohle der Allgemeinheit dient, insbesondere die Versorgung des Marktes mit Rohstoffen, die Erhaltung der Arbeitsplätze im Bergbau, der Bestand oder die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur oder der sinnvolle und planmäßige Abbau der Lagerstätte gesichert werden sollen, und der Grundabtretungszweck unter Beachtung der Standortgebundenheit des Gewinnungsbetriebes auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann." So steht's im § 79. 

Am 3. Juli 2020 beschloss der Bundestag den Kohleausstieg bis 2038. Er verabschiedete dazu das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz). Es trat am 14. August in Kraft. Der § 48 stellt für den Tagebau Garzweiler II in den Grenzen der Leitentscheidung der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 5. Juli 2016 eine energiepolitische und energiepolitische Notwendigkeit zur Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen Energieversorgung fest. Dieser § 48 gilt unter Juristen als möglicherweise verfassungswidrig (siehe "Grenzlandgrün" vom 10. September 2020)

Daher hat der Energiekonzern RWE das Recht, Heukamps fruchtbare Lössböden abzubaggern. Die landesweit für Bergbau zuständige Bezirksregierung Arnsberg hatte am 17. Dezember 2020 eine "Besitzeinweisung" beschlossen. Sie  hält  auf Grund der Gesetzeslage den endgültigen Abriss Lützeraths zum Wohle der Allgemeinheit für dringend geboten.  Damit kann RWE schon vor dem Abschluss des Enteignungsverfahrens über die Heukampschen Grundstücke verfügen. RWE darf aber solange keinen Gebrauch von seinem Recht machen, bis das Oberverwaltungsgericht Münster über diesen Besitzeinweisungsbeschluss entschieden hat.

Hängebeschlüsse, Vorfeldberäumungsmaßnahmen und RWE's Zuversicht

"Über Lützerath werden die Gerichte entscheiden.“ Das verspricht das Ampelbündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in seinem am 24. November 2021 veröffentlichten Koalitionsvertrag (1). Überschrift: Mehr Fortschritt wagen. Einen ersten Schritt zu diesem Wagnis hatte das Oberverwaltungsgericht Münster ursprünglich zum 7. Januar 2022 versprochen. Bis dahin wollte es über die Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Besitzeinweisung entscheiden. RWE hatte sich bereit erklärt, solange nicht gegen Heukamp vorzugehen.

Am 20. Dezember 2021 teilte das Gericht mit, dass bis zum 7. Januar 2022 keine Entscheidung über die Beschwerde gefallen sein wird. Das Verfahren sei komplex und der zuständige Berichterstatter schwer erkrankt. Stattdessen erließ der 21. Senat zwei unanfechtbare Hängebeschlüsse zu den von RWE geplanten sog. Vorfeldberäumungsmaßnahmen.  Das heißt: bis zur Entscheidung des OVG Münster darf RWE auf Heukamps Grundstücken nicht roden oder räumen (19). Das Gericht betont, dass die  "Hängebeschlüsse" keine Vorwegnahme der endgültigen Entscheidungen darstellen. Deren Ausgang sei noch offen. Dennoch gilt die "Schonfrist für den letzten Hof Lützeraths" als Teilerfolg für die Initiativen, die für den Erhalt des Dorfes kämpfen.

Am 7. Oktober 2021 hatte die 6. Kammer des Aachener Verwaltungsgerichts  Eilanträge Heukamps auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Begründung: Die Besitzeinweisungsbeschlüsse der Bezirksregierung seien „voraussichtlich rechtmäßig“. (2)  - Mehr dazu im "Grenzland-Blog vom 8. Oktober 2021)

Aufgrund der „klaren Ausführungen des Aachener Verwaltungsgerichts“ sei RWE zuversichtlich, dass das Verfahren vor dem OVG Münster  für den Konzern „positiv ausgeht“, erklärte Michael Eyll-Vetter, Spartenleiter Tagebauentwicklung bei der RWE Power AG am 1. Dezember 2021 auf Nachfrage im Ausschuss für Wirtschaft und Strukturwandel des Düsseldorfer Regionalrats.  Sollte die vorzeitige Besitzeinweisung „wider Erwarten“ nicht rechtmäßig sein, setzt er auf das Hauptsacheverfahren zur Grundabtretung/Enteignung. Die RWE AG werde,  auch wenn sie Recht bekomme, versuchen, sich mit Heukamp gütlich zu einigen. Mit ihm seien bereits verschiedene Möglichkeiten besprochen worden. „Wir sind bereit, uns mit ihm egal zu welcher Tages- und Nachtzeit zu verständigen.

Die Bezirksregierungen Arnsberg und das Verwaltungsgericht Aachen haben sich in ihren Urteilen auf

  • das - aus der Zeit gefallene - Bundesberggesetz 
  • das Kohleausstiegsgesetz mit dem umstrittenen Lobby-Paragrafen 48 zur energiepolitischen und -wirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaugebiets Garzweiler
  • und die Leitentscheidungen der nordrhein-westfälischen Landesregierungen vom 23. März 2021 (3) bzw. vom 5. Juli 2016 (4)

berufen (müssen).  

Um Verwaltungsgerichte vor „politisch schrägen“ Beschlüssen zu schützen, hätten diese Entscheidungsgrundlagen spätestens nach dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts politisch überarbeitet werden müssen. Doch die  neue Regierung will sich im Rahmen ihrer Klimapolitik aus dem „Fall Lützerath“ raushalten (5). BUND-Geschäftsstellenleiter Dirk Jansen kritisiert: „Dass die Ampelkoalition diesbezüglich die Verantwortung auf die Gerichte abschiebt, ist feige.“ (6) - (Mehr dazu im Grenzlandgrün-Blog vom 24. November 2021)

Lützerath - ein UNESCO-Weltkulturerbe?

Bastian Brinkmann ist ein Polizist aus Bielefeld und hat dort „Parents for future“ mitbegründet. Er war am 31. Oktober 2021 auf der Großdemo in Lützerath, wo der als "Bananensprayer" bekannte Künstler Thomas Baumgärtel (20) den Hof Heukamps zum Kunstort (21) ernannte. Brinkmann: „Da dachte ich, dass es etwas noch stärkeres brauche, eine Art Schutzglocke, die man über diesen Ort stülpen müsse, und bin dabei auf das UNESCO Weltkulturerbe gekommen.“(23)

Angeregt wurde Brinkmann  durch die Bewegung „Unternehmen Klimaschutz“, die maßgeblich von der gemeinnützigen Aktion „Protect the planet“ unterstützt wird. Die Unternehmer*innen helfen Eckard Heukamp bei seinem Rechtsstreit mit Geld und Know how. Am 29. Oktober 2021 drückten sie direkt vor dem Kohlekraftwerk Neurath ihre Solidarität mit Heukamp aus. „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht“ war das Motto ihrer videodokumentierten Protestveranstaltung (22).

Am 14. Dezember 2021 teilten die „Parents for Future Bielefeld“ und das gemeinnützige Unternehmen „Protect the planet“ mit, dass Brinkmann  - mit ihrer Unterstützung - beim nordrhein-westfälischen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie beim LVR-Amt für Denkmalpflege Rheinland eine "Offene Anfrage zur Prüfung einer Antragstellung für die Aufnahme des Hofes Eckardt Heukamp in die Welterbeliste (UNESCO)" gestellt hat. (24)

Brinkmann: „Mir geht es ganz wesentlich um den Hof des Bauern Eckardt Heukamp, seinen engagierten Kampf gegen RWE und die damit drohende Enteignung seines Eigentums. Das hat einen starken Symbolcharakter: Der Tagebau Garzweiler ist anachronistisch und verhindert, dass wir unsere Klimaziele erreichen. Lützerath steht damit für eine historisch belegte Form der Energiegewinnung. Es ist gleichermaßen industrielles Kulturerbe wie Mahnmal." (23)

Wenn die  beiden Behörden in Nordrhein-Westfalen grünes Licht geben, muss die Kultusministerkonferenz (KMK) entscheiden. Sie führt die aus den Ländern eingereichten Vorschläge zu einer gemeinsamen Vorschlagsliste zusammen. Die Anträge werden dann dem Auswärtigen Amt zugeleitet, das wiederum die Übermittlung an die UNESCO übernimmt. 

Lützerath und das Universalgenie

© AbL - Meine Landwirtschaft

Bernd Schmitz ist NRW-Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für bäuerliche Landwirtschaft AbL) und unterstützt Heukamp im Kampf um Grund und Boden. Gegenüber der Frankfurter Rundschau erklärt er, warum: „Die Lössschichten sind hier bis zu neun Meter dick; es sind Ökosysteme, die über Jahrtausende gewachsen sind. Dieser Boden ist ein Universalgenie; hier wächst alles von der Möhre bis zum Feldsalat. Dieses Potenzial gerade in der Klimakrise nicht zu nutzen, können wir uns überhaupt nicht leisten.“ (7)

Am 4. Dezember 2020 zeichneten das „Kuratorium Boden des Jahres“ und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in einer (Online-) Festveranstaltung den Lössboden zum Boden des Jahres 2021 aus (8).

Die Schirmherrschaft hatte Elisabeth Winkelmeier-Becker übernommen. Sie war die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie. In ihrem Grußwort betonte Frau Winkelmeier-Becker: „Gerade der Lössboden leistet mit seinen vielseitigen Funktionen wichtige Beiträge für die Landwirtschaft, zur Ernährungssicherheit oder zum Grundwasserschutz“ (8).

Löss entstand in der letzten Eiszeit vor rund 13.000 Jahren. „Weil sich Lössboden ohne eine neue Eiszeit nicht wieder bilden kann, müssen wir ihn erhalten.“ Das fordert das Umweltbundesamt und fragt: „Was aber tun, wenn unter den guten Böden etwas liegt, das man auch nutzen möchte, wie vielerorts die Braunkohle?“ 

Die Antwort gibt das Amt gleich selbst: „Wenn nach dem Abbau der Kohle im Tagebau der zuvor abgetragene Löss mit einer ausgefeilten Methode wieder aufgebracht wird, kann es gelingen, weite Landschaften für die Nutzung zurückzugewinnen.“ (9)  

Gegenüber der Neuss-Grevenbroicher-Zeitung erläuterte Werner Sihorsch, Leiter der Rekultivierung von RWE-Power, wie im Rheinischen Revier Landschaften gewonnen werden: „Der Lösslehm wird von den Baggern separat gewonnen, getrennt von anderen Erdmassen transportiert und als oberste Bodenschicht in der Rekultivierung wieder aufgetragen – mindestens zwei Meter mächtig.“ Der Boden bleibe auf diese Weise erhalten und könne hohe Ertragswerte erzielen (10).  

Bernd Schmitz ist skeptisch: „Was man am anderen Ende des Tagebaus hinkippt, ist nie wieder dasselbe. Für mich ist es Hybris zu glauben, man könnte ein solches gewachsenes Bodensystem in seine Bestandteile zerlegen und meinen, das klappt schon.“ (7) Die gewachsenen Böden könne man nicht aus Lützerath wegschaffen und als dünne Schicht anderswo wieder einsetzen. „Wir kratzen doch beim Ackerbau nur an der Oberfläche, genauso wichtig ist, was drunter liegt.“ (7)

Schmitz fordert,  das Bergrecht zu ändern und die landwirtschaftliche Produktion höherrangig einzuordnen als den klimazerstörender Braunkohleabbau. „Denn es sind wir Bäuerinnen und Bauern, die durch unsere Arbeit mit dem Boden für die Gesellschaft Wichtiges leisten, nicht die kohlebaggernden Konzerne.“ (11) 

Das Gesetz erlaubt den Abbau der Bodenschätze auf Eigentumsflächen, solange dies dem Gemeinwohl – hier die Versorgung mit Energie - dient. Kritiker*innen bezweifeln, dass insbesondere nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von April 2021 (12)  der Abbau von Braunkohle noch als Gemeinwohlleistung gelten kann.

Auch landwirtschaftliche Böden können Kohlenstoff aus der Atmosphäre speichern und damit Teil der Lösung in der Klimakrise sein.  Sie abzubaggern, um klimaschädliche Braunkohle zu fördern, macht ökologisch keinen Sinn.  

Lützerath und die Neulandgewinnung

Am 27. Oktober 2021 meldete die RWE Power AG, dass sie 40 Millionen Euro in die Technik für die landwirtschaftliche Rekultivierung des Tagebau Hambachs investiere. Am Osthang der Sophienhöhe sollen 255 Hektar neue Äcker und Felder entstehen.  Da es die nötigen Mengen fruchtbaren Lössbodens im Abbaufeld Hambach nicht in ausreichendem Umfang gebe, werde er dem Tagebau Garzweiler entnommen und  über die Nord- Süd-Bahn und die Hambachbahn angeliefert. Es gehe es um bis zu 1 Millionen Kubikmeter pro Jahr. Das Abbaufeld Garzweiler sei für die Aktion sehr gut mit Lössboden versorgt, analysiert Guido Steffen von RWE-Power. (13)

Wie RWE beim Tagebau Hambach intakte Natur- und Kulturlandschaft zerstört, um mit dem Material an anderer Stelle Neuland zu gewinnen, hat der BUND am Beispiel der Manheimer Bucht dokumentiert (14).

Am 1. Dezember 2021 sicherte ein Großaufgebot des RWE-Werkschutzes die Rodung des Bochheimer Wäldchens am Tagebau Hambach. Dass RWE  mit dieser Aktion einen wichtigen ökologischen Trittstein zur Wiedervernetzung der Bürgerwälder zerstört, sei „geradezu absurd“ meint Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND. (15)  

Antje Grothus, Landtagskandidatin der Grünen im Rhein-Erft-Kreis , hält es für einen Vorwand, dass RWE die unter dem Bochheimer Wäldchen liegenden Massen zur Stabilisierung von Böschungen im Tagebau benötige. Die gewonnenen Sande und Kiese würden per LKW zum Kieswerk Forster Feld verbracht und verkauft. RWE wolle wegen des beschleunigten Kohleausstiegs schnell Fakten schaffen. Grothus fordert, dem Treiben des Bergamts der Bezirksregierung Arnsberg „als Erfüllungsgehilfen von RWE“ Einhalt zu gebieten. „Es muss endlich Schluss sein mit der rücksichtslosen Naturzerstörung.“ (16) .

Auch Bernd Schmitz hält es für widersinnig, jetzt noch Böden für Kohle abzubaggern. Die Kohle müsse im Boden bleiben und die dreckige Kohleverstromung ein Ende finden. „Es ist doch längst klar: Die Zeit der Kohle ist vorbei. Das sehen wir als Bäuerinnen und Bauern und als Klimaschützer*innen gleichermaßen. Deswegen stehen wir hinter Eckardt Heukamp und dem Kampf um seinen Hof. Denn jeder Hof zählt!“ (11)

Kathrin Henneberger und der "Mann des 5. Dezember"

© Kathrin Henneberger

Im Koalitionsvertrag kündigt die Ampel-Regierung einen Kohleausstieg „idealerweise“ bis 2030 an und sagt zu, die Dörfer Keyenberg, Berverath und Kuckum, Oberwestrich und Unterwestrich zu erhalten. (1) Das hält Schmitz für einen großen Erfolg.  Dass die Koalition die Entscheidung bezüglich Lützerath den Gerichten überlassen wolle, hält auch Schmitz für schwach. „Hier muss die Regierung Mut beweisen und ein klares Bekenntnis zum Klimaschutz machen. Denn es ist klar: Um das 1,5 Grad-Ziel einzuhalten, muss Lützerath bleiben!“ (11)

Unterstützung findet Schmitz bei der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordneten Kathrin Henneberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Die Dörfer Lützerath und Manheim sind noch bedroht. Wir werden uns aber weiter für ihren Erhalt engagieren – hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Mit dem im Koalitionsvertrag vorgezogenen Ende der Kohleverstromung bis spätestens 2030 muss der Strukturwandel unserer Region nun schneller erfolgen. Dafür und für unser Ziel, bis 2030 im Stromsektor 80% Erneuerbare Energien einzusetzen, müssen wir in den nächsten Monaten und Jahren im Bundestag hart arbeiten.“ (17)

Die Prioritäten der harten Arbeit setzte der Rechtsanwalt Friedrich Albert Fallou:Es gibt in der ganzen Natur keinen wichtigeren, keinen der Betrachtung würdigeren Gegenstand als den Boden. […] „Eine Nation, die ihren Boden zerstört, zerstört sich selbst.“ (18)

Fallou lebte von 1794 bis 1877, befasste sich als Privatgelehrter mit der Entstehungsgeschichte der Feld- und Waldböden und veröffentlichte darüber sechs Bücher. Er gilt als einer der Begründer der wissenschaftlichen Bodenkunde und seit 2002 als ein Mann des 5. Dezember...

Anmerkungen

1. Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) . [Online] 24. November 2021. https://cms.gruene.de/uploads/documents/Koalitionsvertrag-SPD-GRUENE-FDP-2021-2025.pdf

2. Verwaltungsgericht Aachen. Justiz - online. Lützerath: Eilanträge gegen die zugunsten von RWE erfolgte vorzeitige Besitzeinweisung abgelehnt. [Online] 7. Oktober 2021.
https://www.vg-aachen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/16_211007/index.php

3. NRW, Landesregierung. Leitentscheidung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier. Kohleausstieg entschlossen vorantreiben, Tagebaue verkleinern, CO2 noch stärker reduzieren. [Online] 23. März 2021. https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/leitentscheidung_2021_0.pdf

4. Landesregierung NRW. Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlereviers / Garzweiler II. Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier. [Online] 5. Juli 2016. https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/leitentscheidung_5_07_2016.pdf

5. Grenzlandgrün-Blog. Koalitionsvertrag: "Über Lützerath werden die Gerichte entscheiden". [Online] 24. November 2021. 

6. BUND NRW. Koalitionsvertrag: Alle Braunkohle-Dörfer müssen bleiben. [Online] 24. November 2021. [Abgerufen am: 3. Dezember 2021.]
https://www.bund-nrw.de/presse/detail/news/koalitionsvertrag-alle-braunkohle-doerfer-muessen-bleiben-windenergieblockade-in-nrw-beenden/

7. Schnell, Barbara. Frankfurter Rundschau. Tagebau in NRW: "Ein Sinnbild mangelnder Wertschätzung". [Online] 26. Oktober 2021. [Abgerufen am: 3. Dezember 2021.] https://www.fr.de/panorama/ein-sinnbild-mangelnder-wertschaetzung-91076626.html

8. Bundeanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. BGR und „Kuratorium Boden des Jahres“ richteten Festveranstaltung aus: Lössboden ist „Boden des Jahres 2021“. [Online] 4. Dezember 2020. [Abgerufen am: 3. Dezember 2021.] https://www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/BGR/bgr-2020-12-04_loessboden-ist-boden-des-jahres-2021.html?nn=1542132

9. Umweltbundesamt. Lössboden ist „Boden des Jahres 2021“. [Online] 4. Dezember 2020. [Abgerufen am: 3. Dezember 2021.] https://www.umweltbundesamt.de/themen/loessboden-ist-boden-des-jahres-2021

10. Neuss-Grevenboicher Zeitung. RWE verspricht schonenden Umgang mit Lössboden. [Online] 12. Januar 2021. [Abgerufen am: 3. Dezember 2021.]
https://rp-online.de/nrw/staedte/grevenbroich/rwe-schonender-umgang-mit-loessboden-im-tagebau-garzweiler_aid-55623125

11. Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Keine Höfe mehr für Kohle opfern! Bäuerliche Solidarität mit Eckardt Heukamp! [Online] 3. Dezember 2021. https://www.abl-ev.de/uploads/media/2021-12-03_Keine_H%C3%B6fe_mehr_f%C3%BCr_Kohle_opfern__b%C3%A4uerliche_Solidarit%C3%A4t_mit_Eckardt_Heukamp.pdf

12. Bundesverfassungsgericht. Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich. [Online] 29. April 2021. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html

13. Steffen, Guido. RWE.com. RWE Power investiert 40 Millionen Euro für die Rekultivierung des Tagebaus Hambach. [Online] 27. Oktober 2021. [Abgerufen am: 3. Dezember 2021.] https://www.rwe.com/presse/rwe-power/2021-10-27-rwe-power-investiert-40-millionen-euro-fuer-rekultivierung-des-tagebaus-hambach

14. BUND NRW. "Manheimer Bucht" verhindern. [Online] November 2021. [Abgerufen am: 3. Dezember 2021.]
https://www.bund-nrw.de/themen/braunkohle/hintergruende-und-publikationen/braunkohlentagebaue/hambach/manheimer-bucht-verhindern/

15. BUND NRW. BUND-Protest gegen Waldrodungen für Tagebau Hambach. [Online] 1. Dezember 2021. [Abgerufen am: 3. Dezember 2021.]
https://www.bund-nrw.de/presse/detail/news/bund-protest-gegen-waldrodungen-fuer-tagebau-hambach/

16. Brauweilerblog. Das Bochheimer Wäldchen steht nicht mehr. [Online] 1. Dezember 2021. [Abgerufen am: 3. Dezember 2021.] https://www.brauweilerblog.de/2021/12/01/das-bochheimer-waeldchen-steht-nicht-mehr/

17. Henneberger, Kathrin. Eine andere Welt iost möglich. Ergebnisse des Koalitionsvertrags für Mönchengladbach. [Online] 25. November 2021. [Abgerufen am: 3. Dezember 2021.]
https://kathrinhenneberger.de/pms/ergebnisse-koavertrag/

18. Stahr, Alexander;. Ahabc.de - Das Magazin für Boden und Garten. Schlaue Worte zum Boden. [Online] 27. August 2014. [Abgerufen am: 4. Dezember 2021.] http://www.ahabc.de/schlaue-worte-zum-boden/#

19. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Vorläufig keine Rodung und Räumung in Lützerath - Pressemitteilung vom 20. Dezember 2021
https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/20_12_2021_/index.php

20. https://www.bananensprayer.de/

21. Helge Hommes und Thomas Baumgärtel bei der Demo in Lützerath am 31. Oktober 2021
https://www.youtube.com/watch?v=TDa587btHD8

22. https://www.youtube.com/watch?v=VwVft0iJLxM

23. Schulte, Anette: Lützerath auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe? - Pressemitteilung vom 14. Dezember 2021
https://parentsforfuture-bielefeld.de/news [zuletzt abgerufen am 27. Dezember 2021]

24. Bastian Brinkmann: Offene Anfrage zur Prüfung einer Antragstellung für die Aufnahme des Hofes Eckardt Heukamp in die Welterbeliste (UNESCO)
https://parentsforfuture-bielefeld.de/wp-content/uploads/2021/12/AntragWeltkulturerbe.pdf


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